Landesfachbereichsleitung untersagt Betriebsgruppe die Veröffentlichung ihrer Forderungen
Im Folgenden spiegeln wir einen Beitrag des Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di vom 10. November 2025 der die Forderungen dokumentiert.
Das ver.di-Netzwerk dokumentiert den Beschluss der Tarifforderung der FU-Berlin
Vorbemerkung: „Diesen Beschluss zur Forderungsdiskussion in ver.di zur TVL-Runde hat die Betriebsgruppe an der Freien Universität (FU) Berlin mit großer Mehrheit gefällt. Die Betriebsgruppe hat außerdem beschlossen, diesen auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Die Landesfachbereichsleitung hat dies untersagt. Da der Betriebsgruppenvorstand sich dem Beschluss seiner Mitglieder verpflichtet fühlt, hat er dies dennoch veröffentlicht.
Inzwischen wurde die Homepage von der ver.di-Landesfachbereichsleitung vom Netz genommen. Wir veröffentlichen diesen Beschluss, weil wir der Meinung sind, dass eine breite Debatte in den Gewerkschaften zur Aufstellung von Forderungen nötig ist. Wir teilen nicht die Argumente aus der Landesfachbereichsleitung, dass eine Veröffentlichung von Einzelbeschlüssen aus Betrieben schädlich seien, weil sie dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben würden, Beschäftigte gegeneinander auszuspielen. Wir sind der Meinung, sollte dies ein valides Argument sein, müsste im Sinne der innergewerkschaftlichen Diskussion sichergestellt werden, dass solche Beschlüsse zumindest für alle Mitglieder zugänglich gemacht werden, auf welchem Weg auch immer, beispielsweise über das Intranet. Als „Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di“ sehen wir hier die demokratischen Grundprinzipien der Arbeiter*innenbewegung verletzt und werden eine ausführlichere Stellungnahme verfassen und die Debatte in ver.di führen.“ (Netzwerk-ver.di)
Beschluss für die MV am 6.11.2025 der ver.di-Betriebsgruppe zur Forderungsdiskussion für die TV-L-Tarifrunde 2025
600 Euro für alle!
Die Mitgliederversammlung der ver.di-Betriebsgruppe FU schließt sich der Forderung der „Gemeinsame Stellungnahme des Netzwerks für eine kämpferische und demokratische ver.di sowie des Netzwerks Kämpferischer Gewerkschafter:innen in der GEW zur Forderungsdebatte im TV-L“ an: Für 600 Euro Festgeld statt Reallohnverlust!
Wie die Stellungnahme betont:
Eine Forderung von sieben Prozent, wie in der ver.di-Befragung vorgeschlagen, wäre geringer als im TVöD und würde voraussichtlich wieder zu einer über zweijährigen Laufzeit führen, die nach der dritten Verhandlungsrunde routinemäßig mit einem unzureichenden Abschluss beendet wird.
Für die Beschäftigten der Länder, die mit massiv gestiegenen Mieten und Lebenshaltungskosten kämpfen, reicht dies bei weitem nicht aus. Der letzte Abschluss Ende 2023 brachte einen Reallohnverlust: Die Erhöhung von 2,8 Prozent Ende 2021 wurde durch die hohe Inflation (sieben Prozent in 2022, sechs Prozent in 2023) vollständig aufgefressen. Erst ab November 2024 gab es 200 Euro mehr, gefolgt von 5,5 Prozent im Februar 2025. Die einmaligen 3000 Euro sollten die Lohnlücke kaschieren, waren aber nicht tabellenwirksam und galten weder für Kolleg:innen mit TV-L-angelehnten Entgelten noch für Transferleistungen.
Bei Lohnforderungen müssen auch die Verluste der Vergangenheit ausgeglichen werden. Die aktuelle Tarifrunde mag neu sein, die Verluste auf dem Konto sind es nicht. Daher halten wir sieben Prozent für viel zu wenig und fordern 600 Euro mehr monatlich für alle! Eine Festgeldforderung kommt insbesondere den unteren Entgeltgruppen zugute, die am stärksten unter den Preissteigerungen leiden.
Da die Höhe der in Zukunft zu erwartenden Inflation nicht vorherzusagen ist, fordern wir einen automatischen Inflationsausgleich (gleitende Lohnskala), damit der Reallohn mit den steigenden Preisen, die die Beschäftigten in „Echtzeit“ treffen, Schritt halten kann.
Die ver.di-Betriebsgruppe der FU bekräftigt die Feststellung des auf ihrer Mitgliederversammlung im Juli 2023 verabschiedeten Positionspapiers („Wir wollen keinen Reallohnverlust und Lohnverzicht zugunsten von Rüstungsmilliarden“):
dass Tarifergebnisse, die dazu führen, dass der Tabellenlohn hinter der Inflationsrate zurückbleibt, den Namen „Entgelterhöhung“ nicht verdienen, da sie inflationsbereinigt eine Lohnsenkung sind! Es kann jedoch nicht der Sinn von Entgelttarifverhandlungen sein, über das Ausmaß von Lohnsenkungen zu verhandeln.
Das „Totschlagargument“ gegen unsere Position war stets der Verweis auf die mangelnde Kampfkraft und Organisation, verbunden mit dem Hinweis, dass wir für die kommende Tarifrunde „stärker“ werden müssten, damit wir mehr erreichen können. Unsere Erfahrung zeigt uns aber, dass wir aktive Mitglieder hauptsächlich in einer kämpferischen Tarifrunde gewinnen, und zwar mit einem Ziel, für das es sich zu kämpfen lohnt.
Schluss mit Konkurrenz und Spaltung im Öffentlichen Dienst!
Was uns jedoch tatsächlich strategisch schwächt, ist die Spaltung der „Tarifvertragslandschaft“ des Öffentlichen Dienstes in TVÖD, TV-L, TV-H und weitere Tarifverträge. Seit der Einführung von getrennten Tarifverträgen für Bund/Kommunen und Länder hinkt von wenigen Ausnahmen abgesehen die Entgelttabelle des TV-L regelmäßig der des TVÖD hinterher, was mit der geringeren Kampfkraft des ÖD der Länder begründet wird. Das diskriminiert und spaltet die Kolleg*innen im Öffentlichen Dienst und führt zu Problemen im TV-L-Bereich, da Beschäftigte wo immer möglich in den besser bezahlten TVÖD wechseln. Das elementare Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird dauerhaft verletzt. Es gibt keinen sachlich gerechtfertigten Grund für unterschiedliche Bezahlung in Bund, Ländern und Kommunen!
Es handelt sich um eine politisch gewollte Spaltung nach dem Motto „Teile und herrsche!“ Das Arbeitgeber-Argument der „leeren (Länder-)Kassen“ geht ins Leere, da der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen eine politische Frage bzw. Entscheidung ist, ebenso wie die Entscheidung, praktisch unbegrenzte Mittel für Waffen und Aufrüstung zur Verfügung zu stellen und dafür an Bildung, Gesundheit usw. zu sparen.
Deshalb muss für diese Tarifrunde die Forderung nach einer Laufzeit analog zu der des TVÖD eine zentrale Forderung sein (und nicht nur eine „nice-to-have-Forderung“)
- Laufzeit analog zum TVÖD bis zum 31.03.2027!
- Vollumfängliche Angleichung der Entgelttabellen von TVÖD und TV-L ab April 2027!
