Berlin: Enteignungsvolksbegehren vor dem Neustart

(CC BY-NC-SA 2.0), Uwe Hiksch, https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/46828678184

Risiken und Nebenwirkungen, aber auch Chancen 

Am 26. September 2021 stimmten mehr als eine Million Berliner*innen – das sind 59,1 Prozent der abstimmenden Wahlberechtigten – für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Trotz dieses klaren Votums wurde die Enteignung bisher von keiner Landesregierung umgesetzt. Deshalb beschloss die Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” (DWE), einen zweiten, sogenannten Gesetzesvolksentscheid ins Auge zu fassen. Im September 2025 hat sie einen ersten eigenen Gesetzesentwurf dafür vorgelegt 

von Ronald Luther und Tom Hoffmann, Berlin

Die große Zustimmung, die es 2021 für eine so weitgehende Forderung gab, beruhte nicht nur auf einer Kampagne, in der tausende Aktivist*innen und Mieter*innen monatelang um jede Stimme kämpften. Sie spiegelte das Ausmaß der Wohnungskrise wider. Berliner*innen leiden unter immer weiter steigenden Mieten, spekulativen Immobiliengeschäften, schlechten Erfahrungen mit privaten Vermieter*innen und Privatisierungen. Der Erfolg war umso beachtenswerter, da die Kampagne während der Corona-Pandemie stattfand und viele Berliner*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft nicht abstimmen durften.

Volksentscheid verschleppt

Obwohl es mehr Ja-Stimmen für die Enteignung als Stimmen für die Parteien des rot-rot-grünen Senates unter Franziska Giffey gab, schob dieser die Umsetzung auf die lange Bank. Es wurde eine Expert*innenkommission eingesetzt, die nach zwei Jahren die Vergesellschaftung als verfassungsgemäß und umsetzbar erklärte, aber eine Enteignung der Konzerne nahm der Senat nicht vor. Inzwischen wurde infolge von Neuwahlen eine neue Landesregierung aus CDU und SPD gebildet. 

Die pro-kapitalistischen Parteien von CDU bis SPD und Grüne haben nur Interesse an einer Enteignung, wenn diese wie bei Grundstücken zum Ausbau einer Autobahn im Interesse der Kapitalist*innen ist. Die Enteignung von Immobilienkonzernen ist hingegen eindeutig gegen die Interessen der Kapitalist*innen! Auch deshalb stellt der Senat dem Enteignungsgesetz das sogenannte Vergesellschaftungsrahmengesetz entgegen. Dieses ist aber ein Ablenkungsmanöver, weil auch damit keine Enteignung der Immobilienkonzerne vorgesehen ist.

Diese Entwicklung hat viele Aktivist*innen und Mieter*innen enttäuscht. Leider war sie aber vorhersehbar und muss die Mieten- und Enteignungsbewegung im Nachhinein bilanzieren, dass sie ihre Unterstützer*innen zu wenig darauf vorbereitet hatte, dass die politische Umsetzung des Volksentscheids nicht von Regierungen zu erwarten ist, die die kapitalistischen Macht- und Eigentumsverhältnisse nicht antasten wollen. 

Gleichzeitig wurde ein ursprüngliches Ziel der Kampagne – nämlich die Mietenbewegung darüber in den Häusern und Kiezen zu stärken – nicht erreicht. Es gibt heute weniger Mieter*innenvernetzungen und die Mobilisierungen sind kleiner. Währenddessen steigen die Mieten weiter massiv an, was auch vor kommunalen Wohnungsbaugesellschaften nicht Halt macht. Bezahlbarer Wohnraum fehlt weiterhin.

Es gibt auf den ersten Blick gute Argumente dafür, über den Weg des Gesetzesvolksentscheids die Blockade zu lösen. Anders als 2021 wäre dieser bei einem Erfolg nicht von einem mehrheitlichen Beschluss des Abgeordnetenhauses abhängig und rechtlich bindend. Indem man ein möglichst detailliertes, lückenloses, von der Verwaltung nicht sabotierbares Gesetz schreibt, so die Hoffnung der Initiative “Deutsche Wohnen und Co. Enteignen” (DWE), kann die Enteignung nicht mehr umgangen oder ausgesessen werden.

Risiken und Nebenwirkungen

Doch der von der Initiative bestrittene Weg beinhaltet auch Risiken und Nebenwirkungen, die sich Linke und Aktivist*innen bewusst machen sollten. 

Es ist zum einen nicht sicher, ob die Initiative an die Bewegung von 2021 anknüpfen kann oder ob die große Enttäuschung über die fehlende Umsetzung und der geschwächte Zustand der Mieter*innenbewegung eine ähnlichen Dynamik erschweren. Dabei sollte der (Wieder-)Aufbau der Mieter*innenbewegung oberstes Gebot sein, weil sich ohne den Druck und die Selbstorganisation von unten keine gesellschaftlichen Verbesserungen erkämpfen und verteidigen lassen. Gleichzeitig hängt die Latte hoch: Ein Erfolg des Gesetzesvolksentscheids ist auch deshalb nötig, weil sonst Immobilienlobby, Springerpresse und Kapitalseite ihre massive ideologische Niederlage von 2021 kleinreden und die Enteignungsforderung wieder diskreditieren können.

Zum anderen droht das Vorgehen der DWE-Initiative, die Radikalität der Enteignungsforderung zu schleifen, weil sie jetzt ein konkretes Gesetz schreibt, welches nicht in Widerspruch zur bestehenden pro-kapitalistischen Rechtsprechung geraten soll. Sowohl das Bundesverfassungsgericht, welches bereits den Berliner Mietendeckel für unzulässig erklärte, als auch das Landesverfassungsgericht, welches das Volksbegehren “Gesunde Krankenhäuser” einkassierte, wachen mit Argusaugen über die Macht- und Eigentumsverhältnisse. Auch wenn der Gesetzesentwurf letztlich eine Verbesserung der Situation aus Sicht der Mieter*innen und arbeitenden Bevölkerung darstellen würde, macht er einige vorauseilende Zugeständnisse an das bürgerliche Recht. 

Schwächen des Gesetzentwurfs

Der Entwurf für ein Enteignungsgesetz sieht vor, bis zu 220.000 Wohnungen in eine zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu überführen und damit der Verfügungsgewalt des Kapitals zu entziehen. Vergesellschaftet werden soll aber nur noch der Wohnungsbestand großer Immobilienkonzerne ab 3.000 Wohnungen zum Stichtag inklusive der Grundstücke, auf denen die Häuser stehen. Alles darunter dürften die Immobilienhaie also behalten. Welche Wohnungen das sind und wie anschließend der Neuerwerb von nicht vergesellschafteten Wohnungen durch die weiter bestehenden Immobilienkonzerne verhindert werden soll, bleibt unklar. Ausgenommen von der Enteignung sind weiterhin landeseigene, gemeinnützige und religiöse Unternehmen sowie Genossenschaften.

Es ist zudem zwar positiv, dass der Landeshaushalt nicht belastet wird, obwohl es Entschädigungen für die Immobilienkonzerne “deutlich unter Marktwert” geben soll. Dabei wird zum einen der Gebäudesachwert berücksichtigt, also die Kosten, die anfallen, wenn man das Gebäude zu heutigen Kosten neu errichten würde, und zum anderen der Bodenwert, der das 1,5-fache des Bodenwerts von 2012 betragen soll. Die Initiative geht dabei von einer Entschädigungssumme von 8 bis 18 Milliarden Euro (etwa 40 bis 60 Prozent des derzeitigen Marktwerts) aus. Diese soll über Schuldverschreibungen bei einer jährlichen Verzinsung von 3,5 Prozent 100 Jahre aus den laufenden Mieteinnahmen finanziert werden. “Man habe “pragmatische Antworten gefunden, die den Haushalt nicht belasten”, so Co-Sprecherin Isabella Rogner.” (RBB-Online, 26.09.2025). “Pragmatisch” heißt dabei aber auch, dass den Immobilienkonzernen, die in den letzten Jahren riesige Gewinne aus den Mieter*innen herausgepresst hatten, weitere Milliarden auf deren Kosten in den Rachen geworfen werden. 

Gesetzesvolksentscheid trotzdem unterstützen

Die Sol ist für die Enteignung der Immobilienkonzerne ohne Entschädigung für die Großaktionär*innen von Vonovia und Co. – es sei denn, sie können eine  Bedürftigkeit beweisen. Kleinaktionär*innen sollten entschädigt werden. Die Milliarden der Super-Reichen sollten aber lieber in den öffentlichen Neubau fließen, der seit Jahren den ohnehin zu niedrigen Zielen hinterherhinkt. Darauf zu verzichten, ist nicht im Sinne der Berliner Mieter*innen. Um die Wohnungskrise zu lösen, muss zudem Schluss sein mit der Privatisierung von Wohnraum und öffentlichen Grundstücken. Alle Mieten sollten auf eine Kostenmiete begrenzt werden, die reglementiert und von Mieter*innen und Land kontrolliert wird.

Das sind Forderungen, die den Rahmen des Kapitalismus infrage stellen und nur durch eine sozialistische Veränderung der Gesellschaft – in der alle großen Banken und Konzerne in öffentlicher Hand und unter demokratischer Kontrolle und Verwaltung überführt werden – erkämpft bzw. dauerhaft erhalten werden können. Doch der Maßstab für die Forderungen von Linken und Mietenaktivist*innen sollte nicht sein, was das Bundesverfassungsgericht und andere kapitalistische Institutionen vermeintlich akzeptieren könnten, sondern was im Sinne der Mehrheit der arbeitenden und armen Menschen nötig ist und diese zum Kampf mobilisiert. 

Aus den genannten Gründen sind wir skeptisch, ob die Gesetzesvolksentscheidsiniative tatsächlich das beste nächste Mittel im Kampf für Enteignung und gegen die Wohnungskrise ist. Allen Schwächen zum Trotz wäre aber ein Erfolg des Volksbegehrens sehr wichtig. Denn damit würde die Zustimmung für eine Enteignung der Immobilienkonzerne 2021 bestätigt und die Herrschenden massiv unter Druck gesetzt werden, diese nun endlich umzusetzen. Sozialist*innen könnten dabei aufzeigen, dass eine Enteignung unter kapitalistischen Bedingungen nicht ausreicht und die Ursache für Wohnungsnot und steigende Mieten die kapitalistische, profitorientierte Marktwirtschaft ist und nur eine demokratisch organisierte sozialistische Planwirtschaft diese beseitigt. Oder wie Friedrich Engels bereits 1873 beschrieb: “Erst durch die Lösung der sozialen Frage, das heißt durch die Abschaffung der kapitalistischen Produktionsweise, wird zugleich die Lösung der Wohnungsfrage möglich gemacht.”

Daher wird die Sol Berlin die Kampagne für den Erfolg des Gesetzesvolksentscheids nach ihren Kräften unterstützen. Die Kampagne sollte jedoch bewusst als Mittel für den (Wieder-)Aufbau der Mieter*innenbewegung genutzt werden, indem nicht nur möglichst viele Unterschriften gesammelt werden, sondern auch der Kampf gegen dreiste Vermieter*innen und die Selbstorganisation der Mieter*innen unterstützt und ermutigt werden. 

Gewerkschaften und Linke

Die Gewerkschaften, von denen einige den Volksentscheid 2021 unterstützten, könnten in diesem Zusammenhang in viel größerem Umfang einen Beitrag zur Stärkung der Selbstorganisation von Mieter*innen sowie großen Protesten von Mieter*innen leisten, indem sie ihre Mitglieder, die in der Regel auch Mieter*innen und von Wohnungsnot direkt oder indirekt betroffen sind, dazu mobilisieren. Wenn die Löhne durch steigende Mieten aufgefressen werden, dann muss der Kampf der Gewerkschaften für höhere Löhne und gute Arbeitsbedingungen mit der Forderung nach Senkung der Mieten und einer Enteignung der Wohnungskonzerne verbunden werden. Damit das passiert, ist aber auch ein kämpferischer Kurswechsel in den Gewerkschaften nötig, für den sich Sol-Mitglieder mit anderen Linken und Kolleg*innen einsetzen. 

Die Linke, die in den letzten Monaten viele neue Mitglieder in ihre Reihen aufnehmen konnte, sollte ebenfalls ihren Umgang mit dem Volksentscheid diskutieren und insbesondere die letzte Regierungsbeteiligung kritisch bilanzieren. Die Erfahrung mit dem Umgang mit dem Enteignungsvolksentscheid zeigt wie im Brennglas die Notwendigkeit einer sozialistischen politischen Kraft, die die Forderungen der Mieter*innen und Lohnabhängigen auch umzusetzen vermag. 

Das ist auch deshalb nötig, um die verschiedenen Belange der Arbeiter*innenklasse nicht gegeneinander auszuspielen. In den kommenden Jahren droht eine weitere Eskalation der ohnehin bereits nicht hinnehmbaren Kürzungspolitik des schwarz-roten Senates. Die Propaganda der Bürgerlichen wird dann wieder endlos wiederholen, wofür alles kein Geld da sei. In dem Zeitraum des Gesetzesvolksbegehrens bzw. -entscheids könnte es daher auch wichtige Kämpfe gegen neue Kürzungen geben. Diese Kämpfe sollten daher von Gewerkschaften, Mietenbewegung, Kürzungsbetroffenen und der Linken gemeinsam geführt werden. 

Die Linke sollte ein Programm aufstellen, welches unter anderem erklärt, wie sich die Bedürfnisse der arbeitenden und armen Berliner*innen finanzieren lassen. Doch das bedeutet auch, dass in der Partei darum gerungen werden muss, dass Die Linke sich nicht erneut zur Mitverwalterin des kapitalistischen Status Quo in einer Regierung mit SPD und Grünen herabwürdigt, sondern ihre Aufgabe darin sieht, Mieter*innen und Lohnabhängige für eine sozialistische Veränderung zu organisieren und dabei jeden Kampf für Verbesserungen und gegen Verschlechterungen konsequent unterstützt. Mehrfach hat die Berliner Linke in ihrer Geschichte das Vertrauen von Mieter*innen verloren, als sie sich an pro-kapitalistischen Regierungen beteiligte: in den 2000er Jahren, als Rot-Rot die öffentlichen Wohnungsbestände privatisierte, und nach dem Volksentscheid, als die Partei sich an dessen Verschleppung beteiligte. Die Linke sollte stattdessen im Wahlkampf eine sozialistische Regierung propagieren, die sich als Speerspitze der sozialen Kämpfe versteht; bereit ist, sich mit den Reichen und Mächtigen und ihrem kapitalistischen System anzulegen und Mieter*innen und Arbeiter*innen im ganzen Land zum Kampf ermutigt. Mit einer solchen Idee ließen sich die verschiedenen Anliegen und Kämpfe der arbeitenden Klasse vereinen und ihnen eine gemeinsame Perspektive geben.