Harte Zeiten brauchen harte Betriebsräte!

Foto: IG Metall Bayern CC BY-NC-SA 2.0

Zu den Betriebsratswahlen in der Automobilindustrie

Dieser Artikel erschien in einer Kurzfassung bereits am 15. Januar 2026 auf solidaritaet.info

Von März bis Mai 2026 finden Betriebsratswahlen statt. Während in kleineren Betrieben sich die Frage stellt, ob es überhaupt Kandidat*innen gibt, stellt sich in Großbetrieben die Frage, wie viele Listen antreten und wie hoch die Wahlbeteiligung ist. Insbesondere in der Automobilindustrie gibt es Herausforderungen.

von Ursel Beck, IG-Metall-Mitglied und aktiv im Metallertreff Stuttgart

Nur noch 37 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit fünf und mehr Mitgliedern haben einen Betriebsrat. 1996 waren es noch 50 Prozent. Wie der 8-Stunden-Tag sind Betriebsräte ein Ergebnis der Novemberrevolution 1918.

Betriebsrätegesetz 1920

Das Betriebsrätegesetz von 1920 blieb weit hinter den Erwartungen der durch die Revolution radikalisierten Arbeiter*innenschaft und der zum Teil noch existenten Arbeiter*innenräte zurück. In allen entscheidenden betrieblichen Fragen wurde den Kapitalist*innen per Gesetz die uneingeschränkte Entscheidungsmacht eingeräumt. Deshalb demonstrierten im Januar 1920 in Berlin hunderttausend Arbeiter*innen gegen das Gesetz. 42 Arbeiter*innen wurden von der preußischen Sicherheitspolizei erschossen und 100 verletzt. Eine Gedenkfeier für die Toten wurde verboten. Nach der Übergabe der Regierungsmacht an die NSDAP 1933 wurde das Betriebsrätegesetz abgeschafft und die Betriebsräte wurden verboten.

Betriebsverfassungsgesetz 1952

1952 wurde das Betriebsverfassungsgesetz beschlossen, das den Betriebsräten noch weniger Befugnisse gab als das Betriebsrätegesetz von 1920. Die Arbeiter*innenkontrolle, die sich Belegschaften in vielen (Groß)betrieben nach dem Zusammenbruch des Faschismus erkämpft hatten, wurde durch das Betriebsverfassungsgesetz illegalisiert. Es kam deshalb zu Demonstrationen von Hundertausenden von Gewerkschafter*innen und sogar zu politischen Streiks gegen Adenauers Gesetz. Weil die Gewerkschaftsführung die Streiks damals nicht ausweitete, sondern auf Verhandlungen mit der Regierung setzte, wurde das Betriebsverfassungsgesetz ohne Verbesserungen beschlossen. Die zentrale gesetzliche Vorgabe ist bis heute: „Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten […] vertrauensvoll mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen. […] Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig”. Dennoch sind die beschränkten Rechte der Betriebsräte wie Betriebsversammlungen abzuhalten, um über wichtige Themen zu informieren und zu diskutieren, die Durchsetzung von Arbeitsschutz, Arbeitszeitregelungen, Entlohnungsgrundsätzen, Mitbestimmung bei Überstunden, Sozialeinrichtungen und anderen Fragen, wichtig und können helfen, um Interessen der Belegschaften durchzusetzen.

Kämpferische Gewerkschaften und Betriebsräte statt Co-Management

Die Entpolitisierung der Gewerkschaften und ihre Anpassung an das kapitalistische Profit- und Konkurrenzsystem haben dazu geführt, dass viele Betriebsräte ihre Rolle als Co-Management sehen. Insbesondere in Krisenzeiten führte das dazu, dass sie bereit sind, erkämpfte Errungenschaften über Betriebsvereinbarungen – meist völlig undemokratisch ohne Diskussion und Zustimmung der Belegschaft – zu opfern. Dazu tragen auch die von der Gewerkschaftsführung vereinbarten Öffnungsklauseln in Tarifverträgen bei. Diese Verbetrieblichung der Tarifpolitik führt zur Spaltung innerhalb eines Konzerns sowie innerhalb einer Branche und schwächt die Gewerkschaften. Das Argument, über „freiwilligen“ Personalabbau und Zugeständnisse bei Löhnen und der Arbeitszeit die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplätze zu retten, erweist sich immer wieder als falsch. Gerade jetzt erleben die Belegschaften, dass die sogenannten “Arbeitgeber*innen”, also die Kapitalseite, immer größeren Arbeitsplatzabbau und Lohnabstriche verlangen und Vereinbarungen über den Ausschluss betriebsbedingter Kündigung infrage stellen.

Vertrauensverlust und Unmut

In der Industrie werden Ankündigungen der Unternehmensleitungen, Arbeitsplätze zu vernichten oder zu verlagern, nicht mit konsequentem Kampf für den Erhalt der Arbeitsplätze beantwortet. Oft gibt es Dampfablassaktionen, denen Vereinbarungen über „sozialverträglichen“ Arbeitsplatzabbau mit zusätzlichen Abstrichen bei Löhnen und anderen erkämpften Errungenschaften folgen. Solche kampflosen Niederlagen werden vom IG Metall-Apparat und Betriebsräten als Erfolg verkauft, weil man betriebsbedingte Kündigungen verhindert hätte. In vielen Fällen werden gleichzeitig weiter Überstunden genehmigt, obwohl Überstunden nach dem Betriebsverfassungsgesetz von Betriebsräten abgelehnt werden können.

Die Politik des Co-Managements hat zu einem enormen Vertrauensverlust in Betriebsräte und Gewerkschaftsfunktionäre geführt. Das hat dazu beigetragen, dass bei Betriebsratswahlen die offiziellen Listen der Gewerkschaften Konkurrenz von anderen Betriebsratslisten bekommen. Im Gegensatz zu den 70er bis 90er Jahren des letzten Jahrhunderts sind diese Listen aber in der Regel keine Listen von kämpferischen Kolleginnen, sondern es kommt zu einer unpolitischen Zersplitterung im Gewerkschaftslager. Viele alternative Listen, auf denen auch IG-Metall-Mitglieder kandidieren, bieten jedoch keine gewerkschaftspolitische Alternative zur IG-Metall-Führung an bzw. sind ein Versuch, sich durch ein Betriebsratsmandat persönlich abzusichern. So sind bei den vorgezogenen Betriebsratswahlen Anfang Juli 2025 bei Porsche 12 Listen angetreten. Davon sind nun sieben Listen im neuen Betriebsrat vertreten und die offizielle IG-Metall-Liste hat zwei Sitze verloren und kam nur noch auf 17 von 41 Mandaten. Die niedrige Wahlbeteiligung von 58 Prozent ist ein Ausdruck davon, dass viele Kolleg*innen weder in die offizielle IG Metall-Liste noch in eine konkurrierende Liste Hoffnungen setzen.

Gefahr der AfD

Die 2009 gegründete rechtsextreme und AfD-nahe Organisation „Zentrum Automobil“ hat den Unmut in den Autofabriken über die Politik der IG Metall und ihre Betriebsräte teilweise ausgenutzt und präsentiert sich als Alternative zu deren Co-Management. Erstmals zog sie 2010 bei Daimler Untertürkheim mit zwei Mandaten in das Betriebsratsgremium ein. Seit 2018 ist das „Zentrum Automobil“ auch in den Daimler-Werken in Sindelfingen und Rastatt vertreten sowie in Leipzig in den Werken von BMW und Porsche. Bei den Betriebsratswahlen 2022 konnte die Liste sieben ihrer Anhänger als Betriebsräte bei den Wahlen bei Mercedes in Untertürkheim durchsetzen und bundesweit zwanzig gewinnen. Ermutigt durch die AfD-Wahlerfolge bei der Bundestagswahl in Regionen mit VW-Werken in Niedersachsen will der inzwischen zum „Zentrum“ umbenannte rechtspopulistische Verein seinen Einfluss bei VW bei den Betriebsratswahlen über das Werk in Zwickau hinaus ausweiten. Gegenüber dem Handelsblatt erklärte die Pseudogewerkschaft, sie werde an fünf VW-Standorten zur Betriebsratswahl Listen mit unterschiedlichen Namen einreichen.

Die Gefahr besteht, dass sich der Unmut in der Belegschaft bei VW, aber auch in anderen Betrieben, über die von der IG Metall und Betriebsräten mitgetragene Politik von Arbeitsplatzvernichtung und Lohnverzicht teilweise in Stimmen für das „Zentrum“ ausdrückt. Es wird berichtet, dass das „Zentrum“ offensiv auf Betriebsräte und Vertrauenskörperleitungen zugeht, und sie mit dem Versprechen auf einen guten Listenplatz abwerben will. Unter den Beschäftigten in der Autoindustrie geht die AfD und ihr betrieblicher Ableger „Zentrum“ u.a. mit der Behauptung auf Stimmenfang, das Verbrennerverbot sei die Ursache für Arbeitsplatzvernichtung. Das ist nicht der Fall. Die IG-Metallführung versäumt es jedoch, die Krise als kapitalistische Überproduktionskrise zu erklären, und scheut sich, die Perspektive aufzuzeigen, wie die Arbeitsplätze und Einkommen durch Überführung der Industrie in Gemeineigentum unter demokratischer Kontrolle und Verwaltung durch die arbeitende Bevölkerung gesichert werden können. Sie zeigt nicht auf, wie durch eine demokratisch geplante und durch öffentliche Investitionsprogramme gestützte Umstellung der Produktion gesellschaftlich und ökologisch sinnvolle Güter hergestellt und sogar zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden können – zum Beispiel für den massiven Ausbau des Schienenverkehrswesens. Dafür unterstützt sie die Transformation zur E-Auto-Produktion, ohne die dadurch wegfallenden Arbeitsplätze durch radikale Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich zu verteidigen. So verfängt die Propaganda der Rechtspopulist*innen für den Erhalt des Verbrennermotors als scheinbare Lösung für den Erhalt der Arbeitsplätze. 

Kämpferische Betriebsräte machen Unterschied

Die drohende unpolitische Zersplitterung des Gewerkschaftslagers sowie gegnerische rechts stehende Listen bei den bevorstehenden Betriebsratswahlen sind ein Alarmzeichen für die Gewerkschaften. Sie zeigen die dringende Notwendigkeit, die Gewerkschaften wieder in Kampforganisationen zu verwandeln. Statt Standortpolitik braucht es betriebs- und branchenübergreifende Solidarität und einen gemeinsamen bundesweiten und internationalen Kampf zur Verteidigung der gemeinsamen Interessen der Arbeiter*innenklasse. Dabei muss auch die Verfügungsgewalt der Kapitalist*innen über die Fabriken infragegestellt werden. In Mitgliederversammlungen und Vertrauensleutesitzungen sollten Diskussionen von unten angestoßen werden, wie die Co-Management-Politik von Gewerkschaftsführung und Betriebsräten beendet werden kann und Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit kämpferisch im Interesse der Arbeiter*innenklasse aussehen sollte. Auf der Grundlage dieser Diskussion sollten Kandidat*innen für die Betriebsratswahl demokratisch und mit einem klaren kämpferischen Programm zu den Betriebsratswahlen antreten. Wenn bei Listenaufstellung kämpferische und aktive Kolleginnen ausmanövriert werden, sollten sie sich zusammenschließen und notfalls mit einem alternativen Programm eine eigene Liste aufstellen. In Großbetrieben wie bei Daimler oder Opel Bochum haben klassenkämpferische Betriebsratslisten in der Vergangenheit den Kampf ihrer Belegschaften positiv beeinflusst und waren über ihren Betrieb hinaus Kristallisationspunkt für kämpferische Kolleg*innen. Dass Betriebsräte eine positive Rolle spielen können, das Selbstbewusstsein und die Kampfbereitschaft von Belegschaften aufzubauen, hat sich auch bei dem Dönerhersteller Birtat in Murr (Kreis Ludwigsburg) gezeigt. Mit Unterstützung der Gewerkschaft NGG wurde im September 2024 mit einer Wahlbeteiligung von 90 Prozent ein Betriebsrat gewählt. Das hat die Belegschaft ermutigt: Zehn Monate später hat die 120-köpfige multinationale, prekär beschäftigte Belegschaft mithilfe ihrer Gewerkschaft eine Lohnerhöhung von 17 Prozent, ein Mindesteinstiegsgehalt von 2.600 Euro und die Zusage von Verhandlungen über einen Manteltarifvertrag bis Ende 2026 erstreikt.