Streikrecht verteidigen!

Bosse wollen das Streikrecht massiv  beschneiden – Abwehrmaßnahmen nötig

Post, Flughäfen, Krankenhäuser oder Verkehrsbetriebe – Beschäftigte kämpfen für mehr Lohn. Der Reallohnverlust durch Inflation ist für die meisten Beschäftigten nicht mehr verkraftbar. Die einzige Lösung sind höhere Löhne! Doch diese können nur durch Streiks durchgesetzt werden. Daher muss das Streikrecht gegen alle Angriffe verteidigt werden!

von Katja Sonntag, Hamm

Streiks sind unser Instrument, um im Kapitalismus Druck auf die Kapitalist*innen auszuüben und zu sagen: „Unter diesen Bedingungen bieten wir unsere Arbeitskraft nicht weiter an“. Das Streikrecht steht sogar im Grundgesetz. Es ist nicht vom Himmel gefallen, sondern ein Ergebnis von Klassenkämpfen. 

Schon vor der aktuellen, multiplen Krise galt das Streikrecht in Deutschland jedoch nur eingeschränkt. Beispielsweise dürfen Beamt*innen  nicht streiken..

Gerade in kapitalistischen Krisen nehmen nicht nur die Zugeständnisse an die Arbeiter*innenklasse ab, sondern auch die Angriffe von oben zu. Und so gerät auch der Streik ins Visier derHerrschenden.

Angriffe der Unternehmer*innen

So forderte bereits letzten Sommer der damalige Chef der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, anlässlich der Streiks an den Häfen die Einschränkung des Streikrechts.

Besonders spürbare Streiks, wie die in der kritischen Infrastruktur, stehen besonders im Fokus der Angriffe. Logisch – dort tut es oftmals am meisten weh. Da hier auch andere Beschäftigte von Streiks betroffen sind, indem sie beispielsweise nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit kommen können, hofft man, einen Keil zwischen die Arbeiter*innen zu treiben. 

So kam das Präsidium der Mittelstandsunion von CDU/CSU (Mit) auch auf die glorreiche Idee, die massive Beschneidung des Streikrechts im Bereich der kritischen Infrastruktur zu fordern. Davon betroffen wären riesige Bereiche: Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr, Rettungsdienste, Energie- und Wasserversorgung. Es wird behauptet, die Kolleg*innen streikten unverhältnismäßig, wenn sie im frühen Stadium von Tarifverhandlungen streiken. Die “Mit” fordert deshalb, dass Streiks nur noch nach „verbindlich abgeschlossenen Schlichtungsverfahren“ erlaubt sein dürfen und eine „Grundversorgung“ aufrecht erhalten werden muss. Die Schlichtungsverfahren bedeuten immer schlechtere Ergebnisse als sie nach einem Streik möglich wären. Das Gerede über eine „Grundversorgung“ ist nur der Versuch, kaum noch Beschäftigte streiken zu lassen.

EU-weit contra Streikrecht

Auch die gemeinsame Streikaktion von ver.di und Fridays for Future erregte die Aufmerksamkeit der Gegenseite. Steffen Kampeter, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, sprach von einer „gefährlichen Grenzüberschreitung“, Stephan Stracke (CDU) sah darin die „gefährliche Vermischung des Arbeitskampfes mit allgemeinpolitischen Forderungen“. 

Ryanair versucht mit einer Petition Stimmung gegen die Streiks der französischen Flugsicherung zu betreiben. Fluggäste sollen die Forderung unterzeichnen, dass die EU Flugsicherungen aus anderen europäischen Staaten Streikbrecher*innen einsetzt und festlegt, dass für diesen Bereich Schiedsverfahren Streiks weitgehend ersetzen. 

Abwehr nötig

Wir dürfen als Gewerkschafter*innen keinen Zentimeter weichen! Erst recht in solchen Zeiten müssen wir unsere Forderungen mit Streiks durchsetzen und auch damit zeigen, dass wir uns unser gutes Recht nicht nehmen lassen!

Das Streikrecht wurde erstreikt, es kann und muss auch durch Streiks verteidigt und ausgeweitet werden. 

Was gerade noch ein Abwehrkampf ist, könnte durch bessere Organisierung der Arbeiter*innenklasse auch bald schon ein Kampf um die Ausdehnung unserer Rechte werden: den politischen Streik explizit legal machen (was in anderen europäischen Ländern Normalfall ist), Beamt*innen nicht länger ihr Menschenrecht auf Streik verwehren, Generalstreik als legitimes Arbeitskampfmittel setzen. Wichtig ist zu wissen: uns rettet kein höh’res Wesen – das können wir nur selber tun!