Rentenpaket II – Reform ohne Verbesserungen

Für höhere Renten und Senkung des Renteneinstiegsalters!

Nach derzeitigem Stand bekommt jemand, der/die vierzig Jahre durchgehend jeden Monat 2844 Euro Brutto verdient im Alter eintausend Euro Rente. Bei 3413 Euro Bruttolohn, in der gesamten Zeit, erhöht sich die Rente auf 1200 Euro.

Von Lucie Dussle, Stuttgart

Diese Zahlen zeigen, dass die Altersarmut heute und in Zukunft viele Menschen betrifft ,da prekäre Arbeit, der Niedriglohnsektor und unterbrochene Erwerbsverläufe stark gestiegen sind. Mit der Rentenpaket II genannten Rentenreform ändert sich daran nichts. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent reicht nicht einmal aus um den Kaufkraftverlust, der bei bis zu elf Prozent liegt, auszugleichen,

Rentenpaket II

Die Regierung hat die neue Rentenreform vorgestellt. Vorgesehen ist bisher das Rentenniveau bis 2039 auf 48 Prozent zu halten. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung war bis 2025 auf zwanzig Prozent festgeschrieben. Diese Begrenzung soll wegfallen. Zusammen mit den beschlossenen Kürzungen, im Bundeshaushalt, wird eine Anhebung des Beitragsatzes relativ schnell anstehen.

Der Aufschrei in der Wirtschaft kam prompt, denn die Unternehmer*innen müssen bei einer Beitragssatzerhöhung die Hälfte bezahlen.

“Das geplante Rentenpaket II wäre das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts”, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Das Rentenpaket nehme einseitig Partei für die Rentenbezieher*innen. “Ihnen wird das Rentenniveau garantiert, während der Beitragssatz künftig unbegrenzt steigen kann”, kritisiert die BDA.

Das „Generationenkapital“ soll eingeführt werden und dadurch mit Geld, das für die Rente da sein soll an der Börse spekuliert werden. Jetzt soll dafür ein Zwölf-Milliarden-Euro-Kredit aufgenommen werden, nicht mehr nur zehn Milliarden Euro. Dies wurde im Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossen. Bei Verlusten des Fonds sollen diese nach bisherigen Plänen durch Steuermittel ausgeglichen werden.

Eine „Stiftung Generationenkapital“ soll nach dem Vorbild des KENFO (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung), den Fonds verwalten. Vorläufig soll dies die KENFO übernehmen. Leiten soll die Stiftung ein Kuratorium aus dem der Vorstand gewählt wird. Die Mitglieder bestimmt die Bundesregierung.

Das Renteneintrittsalter soll (noch) nicht weiter erhöht werden, auch wenn diese Forderung aus Kapitalkreisen immer lauter wird..

Die Lebenserwartung wird weiterhin nicht berücksichtigt. Da sie in den Industrieländern seit einigen Jahren sinkt, auch wenn Corona nicht berücksichtigt wird, würde dies zu einer höheren Rente führen. Dieser Mechanismus wurde immer wieder diskutiert. Solange die Lebenserwartung stieg, konnte er als Argument für die Notwendigkeit sinkender Renten dienen.

Eine Pflichtversicherung für Selbstständige soll es nicht geben, obwohl dies im Koalitionsvertrag steht. Selbstständige, mit schwankendem Einkommen, sind neben Frauen und Alleinerziehenden am häufigsten von Altersarmut betroffen.

“Generationenkapital”

Der Begriff „Generationenkapital“ verschleiert genauso wie „Mütterrente“ und „Grundrente“ um was es sich wirklich handelt.

Die Idee beim „Generationenkapital“ ist es, jedes Jahr Kredite aufzunehmen um das Geld in Aktienfonds anzulegen. Das heißt, die Fonds müssen mehr Rendite abwerfen als die Zinsen für die Kredite kosten. Wie gut das funktioniert haben wir in der Vergangenheit schon öfter erleben dürfen.

Abgesehen davon fallen die Kredite nach einem Gutachten, das die Grünen erstellen ließen, unter die Schuldenbremse. Das ganze Projekt dient nicht dazu den demografischen Wandel auszugleichen, sondern um Geld in die Wirtschaft zu pumpen. Die Unternehmen sollen vor steigenden Lohn(neben)kosten bewahrt und der Staatshaushalt weniger belastet werden, so die Begründung.

Ab Mitte 2030 sollen dann die Erträge aus den Fonds an die gesetzliche Rentenversicherung ausgeschüttet werden. Um im Jahr 2036 einen halben Beitragspunkt zu finanzieren, ergibt sich ein Bedarf von elf Milliarden Euro und jährlichen Aufstockungen von zehn Milliarden Euro. Der Fonds müsste auf den Aktienmärkten durchgängig eine jährliche Rendite von sechs Prozent erwirtschaften.

Diese Schätzung berücksichtigt weder die Zinskosten für die Kredite noch die Inflation geschweige denn Kursschwankungen. Selbst wenn das „Generationenkapital“ irgendwann im hohen dreistelligen Milliarden Euro Bereich ist, bleibt der Beitrag für die Rente gering. Es wird zur Finanzierung eines stabilen oder höheren Rentenniveaus nichts beitragen. Die Erträge sind nicht verlässlich. Vor allem verdienen die Investmentfirmen daran.

Im Jahr 2022 machte die KENFO bei einem Gesamtvermögen von 21,7 Milliarden Euro einen Verlust von mehr als drei Milliarden Euro. Diese Institution wurde ins Leben gerufen, um die Kosten des Abbaus und der Endlagerung von Atommüll zu bezahlen. Sie investiert Kapital in global aktive und passive Kapitalanlagen. Dazu wird bei Finanzinvestoren wie Blackrock, Blackstone und KKR (Kohlberg Kravis Roberts) investiert. Neben Rheinmetallaktien halten diese Firmen Anteile bei Deutsche Wohnen, Vonovia, Fresenius, Energiekonzernen usw.. Auch eine „Stiftung Generationenkapital“ wird das Kapital so anlegen.

Durch das „Generationenkapital“ werden also Geschäftsmodelle unterstützt, die aus öffentlichen Gütern wie Gesundheit, Pflege oder Wohnen, Renditeobjekte machen. Um diese Profite zu erwirtschaften werden Pflegegebühren, Gesundheitsleistungen und Mieten erhöht, die dann für Rentner*innen nicht mehr finanzierbar sind. Das zeigt den Irrsinn des Systems, denn die Rentner*innen schaden sich mit einem Rentenfonds selbst.

Ein weiterer Aspekt für die Kapitalist*innen, das „Generationenkapital“ einzuführen ist: jemand der weiß, dass sein Auskommen an Aktien hängt, hat Interesse daran, dass es der Wirtschaft gut geht. So soll der Kapitalismus in den Köpfen der Menschen als alternativlos verankert werden.

Die Bundesregierung baut zusätzlich eine Spaltung der Bevölkerung in Lohnabhängige und Rentner*innen auf. Wenn die Rentenzahlungen von der Börse abhängig sind, müssten Rentner*innen ein Interesse daran haben, dass die Konzernprofite hoch sind. Damit hätten sie kein Interesse an Lohnsteigerungen.

Die ursprüngliche Idee der FDP, einen Staatsfonds einzurichten in den Beschäftigte zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens einzahlen müssen, wird im Moment nicht weiter verfolgt. Erst ab 2060 würden Rentner*innen bei diesem Modell vom Staatsfonds profitieren. Zu dieser Zeit gibt es vermutlich so gut wie keine „Boomer“ mehr. Trotzdem müsste der Beitragssatz für die Rentenversicherung bis dahin auf 23,5 Prozent steigen. Die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung würden durch die Aktienrente sogar stärker steigen als im bisherigen System, weil Einnahmen ja wegbrechen. Außerdem sieht dieses Modell vor, dafür die „Mütterrente“ und „Rente mit 63“ zu streichen.

Die „Wirtschaftsweisen“ bevorzugen ein Modell bei dem Lohnabhängige vier Prozent ihres Bruttoeinkommens an einen Staatsfonds zahlen. Wenn Lohnabhängige dem nicht widersprechen, soll der Betrag automatisch eingezogen werden. Solche Angriffe auf das Rentensystem werden in Zukunft immer wieder kommen.

Rentenmodell Schweden

Das schwedische Modell wird immer als Vorbild für eine Aktienrente gewählt. Der Anteil an der in Aktienfonds angelegten Rente beträgt in Schweden etwa fünf Prozent. Alle Lohnabhängigen zahlen 2,5 Prozent ihres Lohns in einen Rentenfonds ein. Der größte schwedische Pensionsfonds, Alecta, hat beim jüngsten Banken-Crash in den USA etwa 1,9 Milliarden US-Dollar verloren. Die Pleiten der Silicon Vally Bank und der First Republik Bank bescherten den schwedischen Rentner*innen diese Verluste. Die Rentenzahlungen schwanken bei Wirtschaftseinbrüchen wie Finanzkrisen. So kam es in den Jahren 2010, 2011 und 2014 zu Rentenkürzungen.

Zudem wurden in den letzten Jahren unzählige Fonds aufgrund von Misswirtschaft eingestellt. Korruption und Vermögensumschichtungen drücken die Rendite und gehen dann zu Lasten der Einzahlenden.

Daneben gibt es die staatliche Rentenversicherung in die Alle einbezahlen auch Staatsbeamte und Selbstständige.

Der Arbeitgeber*innenanteil liegt bei 11,1 Prozent, der Arbeitnehmer*innenanteil bei 7,4 Prozent des Beitrags. Das Rentenniveau liegt bei 56,2 Prozent, öffentliche und private Pflichtversicherungen zusammen gerechnet.

Rentenmodell Österreich

Dieses Modell wird bevorzugt von der Linken und Sahra Wagenknecht angeführt. Sahra Wagenknecht möchte die Bevölkerung abstimmen lassen, ob sie ein Rentensystem nach österreichischem Vorbild oder eine Aktienrente haben möchten.

Das österreichische Rentensystem ist umlagefinanziert. Es setzt sich aus Beiträgen und Steuern zusammen.

Selbstständige, Beamt*innen, auch Politiker*innen sind beitragspflichtig. Mit Einbeziehung der Selbständigen liegt der Anteil der Beitragszahler*innen bei 71 Prozent. In Deutschland liegt der Anteil der Beitragszahler*innen bei 64 Prozent.

In Österreich werden höhere Beiträge für die Rentenversicherung erhoben, das sind 22,8 Prozent des Bruttogehalts, in Deutschland sind es 18,6 Prozent. Der Arbeinehmer*innenanteil liegt bei 10,25 Prozent, der Arbeitgeber*innenanteil bei 12,55 Prozent.

Zusätzlich gibt es seit 2023 eine Betriebsrentenpflicht. Bei dieser Betriebsrente bezahlen die Arbeitgeber*innen einen Pflichtbeitrag von 1,53 Prozent des Bruttomonatslohns für jede(n) Arbeitnehmer*in in die Vorsorgekasse. Bei Rentenantritt kann ein(e) Arbeitnehmer*in zwischen einer Gesamtauszahlung oder monatlichen Zusatzrente wählen.

Rentner*innen bekommen achtzig Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens als Rente.

Gesetzliche Rente wieder zum alleinigen Standard machen

1957 wurde die Rente zu einer umlagefinanzierten Rente. Eine Geldentwertung, wie im Jahr 1923 bei der Superinflation, sollte nicht mehr möglich sein. Bei der umlagefinanzierten Rente werden die aktuell auszubezahlenden Renten direkt durch die Beiträge finanziert. Für eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent müssten Durchschnittsverdiener*innen und ihre Arbeitgeber*innen jeweils etwa 33 Euro im Monat mehr einzahlen. 53 Prozent des Rentenniveaus gelten zur Zeit offiziell als lebensstandardsichernd.

Mit der Riester-Rente wurde 2002 eine zusätzliche private Vorsorge eingeführt. Somit sind die Belastungen der Lohnabhängigen nicht mehr nur auf den halben Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt. Hinzu kommen die Belastungen durch die private oder betriebliche Altersvorsorge. Die Gesamtbelastung des Bruttolohns für Arbeitnehmer*innen lag 2023 bei bis zu 13,3 Prozent. Diese setzt sich aus 9,3 Prozent zur gesetzlichen Rente und bis zu vier Prozent aus privater Altersvorsorge zusammen. Die private Altersvorsorge ist zum Teil steuerlich absetzbar. 2010 lag der gesetzliche Anteil, noch bei 9,95 Prozent. Die mit der Riester-Rente eingeleitete Umwandlung der Alterssicherung wurde eingeführt um den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zu begrenzen. Diese Maßnahmen sollen den demografischen Wandel abfangen. Sie dienen aber einzig und allein der Entlastung der Unternehmer*innen und der Mehrbelastung der Beschäftigten. Die paritätische Beitragszahlung muss wieder eingeführt werden. Darüber hinaus sollten die Unternehmer*innen einen höheren Anteil einzahlen.

Inzwischen ist die Riester-Rente ein Auslaufmodell. Da sich auch bei den Versicherten die Erkenntnis breit gemacht hat, dass nur die Versicherungen hohe Gewinne aus dem kapitalbasierten Pensionssystem ziehen. Es gibt nicht die versprochenen Renditen und Beitragszahler*innen können nur hoffen wenigstens ihr eingesetztes Kapital wieder zu bekommen. Bis zu 25 Prozent der Beitragsleistungen gehen in die Verwaltung und Boni der Vermögensmakler*innen. Die Rentenversicherung hat dagegen Verwaltungskosten von 1,5 Prozent. Zur staatlichen Verschuldung hat die Riester-Rente bis 2022 mit 59 Milliarden Euro beigetragen.

Pensionen

Auch die Pensionen für Beamt*innen sind gesetzliche Renten. Sie betragen bei vierzig Jahren Arbeit in Vollzeit 71,75 Prozent des Bruttolohns der letzten zwei Jahre. Das durchschnittliche Rentenniveau liegt bei 66,6% Prozent. Das ergab eine Durchschnittsrente von 3170 Euro im Jahr 2022. Die Pensionär*innen erhielten 2023 bis zu 3000 Euro Inflationsausgleich, während Rentner*innen mit mickrigen 300 Euro Energiegeld abgespeist wurden.

Eine Pension beziehen 1,38 Millionen Rentner*innen. Die Kosten belaufen sich auf 6,8 Milliarden Euro. Der Staat bezahlt aus den öffentlichen Haushalten des Bundes, der Bundesländer und der Kommunen diese Pensionen. Die Beamt*innen müssen keinen Beitrag in die Rentenversicherung einzahlen.

Daran kann man sehen was möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist.

Kürzungen im Haushalt 2024

Die Einnahmen im Jahr 2022 der Rentenversicherung betrugen 357,4 Milliarden Euro. Zu 22,6 Prozent kommt das Geld aus dem Bundeszuschuss und zu 76,9 Prozent aus den Pflichtbeiträgen der Versicherten. Dem stehen 353,9 Milliarden Euro Ausgaben gegenüber, davon sind 307,8 Milliarden Euro Renten, das sind 86,9 Prozent. Die Löhne sind 2022 trotz Krise etwas gestiegen. So konnte die Rentenversicherung nach eigenen Angaben 2,1 Milliarden Euro Überschuss erzielen.

Die „versicherungsfremden“, nicht beitragsfinanzierten Leistungen betrugen 2021 ein Viertel der Rentenversicherungsausgaben. Es waren 78 Milliarden Euro bei einem Rentenvolumen von 296 Milliarden Euro. Diese Ausgaben sollten durch Steuern finanziert werden. Um damit aber nicht die breite Masse der Steuerzahler*innen zu belasten ist die Einführung der Vermögenssteuer, die 1997 abgeschafft wurde, nötig. Das wäre ein Mittel die Umverteilung von unten nach oben zu bremsen.

Im Haushalt 2024 sollen nun 600 Millionen Euro Bundeszuschuss gestrichen werden. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung vier Zahlungen in Höhe von je 500 Millionen für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft. Auch der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 soll, nach dem Entwurf für ein Haushaltfinanzierungsgesetz um 600 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden. Zusammen ergibt das etwa fünf Milliarden Euro, die von der Rentenversicherung zur Konsolidierung des Bundeshaushalts erbracht werden sollen.

Der Sozialverband VdK sagt. „Diese Bundeszuschüsse sind keine freiwilligen Sonderleistungen, die man nach Belieben mal zahlen, mal streichen kann.“

Aus den Bundeszuschüssen werden Leistungen wie die „Mütterrente“ und die“Grundrente“ erbracht. Durch deren Kürzungen sollen 1,2 Milliarden Euro eingespart werden.

Die „Mütterrente“ ist eine Anerkennung von Erziehungszeiten für Eltern. Wer in Erziehungszeit war bekommt Rentenpunkte angerechnet. Für Kinder die vor 1992 geboren wurden sind die Rentenpunkte von einem Punkt auf jetzt 2,5 Punkte (2019) angehoben worden. Dies soll ein Ausgleich sein, da Eltern deren Kinder nach 1992 geboren wurden drei Punkte angerechnet bekommen.

Die „Grundrente“ gibt es seit 2021. Es ist ein Zuschlag zur eigenen Rente, wenn man die Bedingungen erfüllt, also nicht zu wenig und nicht zu viel verdient hat. Derzeit liegen die Grenzen zwischen 1079 Euro bis 2876 Euro und einer Beitragszeit von mindestens 33 Jahren. Ein weiterer Punkt ist die Einkommensprüfung für Ehepaare. Das Einkommen darf nicht höher als 2424 Euro sein, damit ein*e Ehepartner*in die volle Höhe des Grundrentenzuschlags bekommt. Diese Bedingungen erfüllen nicht viele Menschen. Ein Beitrag zur Verbesserung der kleinen Renten ist das nicht. Insgesamt profitieren 1,1 Millionen Rentner*innen von der Grundrente. Im Durchschnitt beträgt der Zuschlag 86 Euro im Monat.

Jetzt wird zur Finanzierung auf die Rücklagen der Rentenkasse zurückgegriffen. Diese werden eingesetzt, um Schwankungen bei Rentenzahlungen zu verhindern. Diese Rücklagen entstehen weil über längere Zeit schon höhere Rentenbeiträge gezahlt werden als erforderlich. Dies wird mit dem anstehenden demografischen Wandel begründet. Diese Rücklagen werden so schneller abgebaut und fehlen zukünftig um Lücken zu schließen.

Damit werden die Angriffe, wie die Anhebung des Rentenalters und Beitragserhöhungen, Streichung der „Mütterrente“ und der „Grundsicherung“ früher anstehen.

Nachhaltigkeitsrücklage

Die Rentenversicherung hatte Ende 2020 etwa 36,28 Milliarden Euro an „Nachhaltigkeitsrücklagen“ angespart. Diese Rücklagen müssen krisenfest angelegt sein. Sie werden auf Konten mit einer maximalen Bindung von zwölf Monaten bei Banken deponiert. Die Banken haben in den Jahren 2017 bis 2022 Strafzinsen in Höhe von 355 Millionen Euro dafür kassiert. Dieser Betrag würde für circa 350.000 durchschnittliche Monatsrenten reichen. Das klingt nicht nach besonders viel, aber allein diese Abzocke zeigt, dass Banken in Gemeineigentum überführt werden müssen damit sie sich nicht auf unsere Kosten bereichern können.

Gewerkschaften

Die Gewerkschaftsführungen kritisieren zwar, dass das Rentenpaket II nicht weit genug geht und bezeichnen das Generationenkapital als unsinnig. Sie müssten aber gegen die Einführung des Generationenkapitals, für höhere Renten und gegen die, in allen Bereichen, gestiegenen Preise zu Protesten mobilisieren. Den Kürzungen im Haushaltsentwurf müssen sich die Gewerkschaften ebenso widersetzen, wie der wieder losgetretenen Propaganda-Welle gegen die sozialen Sicherungssysteme auch durch das Rentenpaket II. 

Die Gewerkschaften waren seither gegen die Aktienrente. Sie setzten auf die gesetzliche Rente mit der Ergänzung einer Betriebsrente. Das Rentenniveau sollte um acht Prozent erhöht werden. Damit würde es auf 56 Prozent steigen. Das reicht aber nach Abzug der Steuern und Miete nicht aus. Der nächste Schritt müsste eine Forderung nach siebzig Prozent ohne Steuerabzug eines Durchschnittslohns sein. Das würde den Lebensstandart für Viele absichern.

Fazit

Wenn alle Einkommen in die Rentenversicherung einzahlen (also auch Beamt*innen, Vermieter*innen, Unternehmer*innen etc.) , gute Löhne bezahlt werden, es eine hohe Beschäftigung gibt und Beitragszahlungen dann auch wieder zum Mindesten paritätisch eingezahlt werden, wäre die umlagefinanzierte Rente nachhaltig und stabil.

Der Kapitalismus ist das aber nicht und damit wird die Rente durch die immer tiefer werdenden kapitalistischen Krisen bedroht.

Die letzten Jahre haben gezeigt, in Zeiten von Nullzinspolitik und Krisen ist nicht einmal ein sicherer Kapitalaufbau um die Inflation auszugleichen möglich. Die Umlagefinanzierung für eine Alterssicherung der breiten Bevölkerung ist das beste Modell. Die privaten kapitalgedeckten Varianten sind nur für die Wirtschaft, Banken, Investmentfirmen und Versicherungen nützlich.

Wenn Steuerhinterziehungen konsequent verfolgt würden, hätte der Bundeshaushalt 2015 dadurch 125 Milliarden Euro, Schätzungen gehen von bis zu 310 Milliarden Euro aus, mehr in der Kasse gehabt.

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für eine sichere Rente ist eine Vermögenssteuer von zehn Prozent ab einer Million Euro Vermögen und ein progressiveres Steuersystem mit drastisch höheren Steuern auf Unternehmensgewinne und Erbschaften.

Die Reichen werden immer reicher auf Kosten der Arbeitnehmer*innen. In einer sozialistischen Demokratie könnten wir die Ausbeutung der Mehrheit der Menschen und der Natur abschaffen und die Wirtschaft demokratisch planen. Die großen Konzerne und Banken müssen dazu in Gemeineigentum überführt werden, unter demokratischer Kontrolle und Verwaltung. Um das zu erreichen, sind starke sozialistische Arbeiter*innenorganisationen nötig.

Die Sol fordert:

  •  Rücknahme aller Rentenkürzungen einschließlich der Kürzungen der Bundeszuschüsse; Nein zum „Generationenkapital“
  • Automatische Anpassung der Rente an die Inflation
  •  Für eine steuer- und abgabenfreie gesetzliche Rente von 70 Prozent des Nettolohns. Sofortige Anpassung der Ost-Renten an das West-Niveau.
  •  Mindestrente von 900 Euro plus Warmmiete, ohne Bedürftigkeitsprüfung und Schikanen
  •  Nein zur Rente ab 67 – Renteneinstiegsalter auf 60 Jahre senken!
  •  Erhebung von Rentenbeiträgen auf alle Einkommen bei Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze
  •  Höherwertung niedriger Einkommen bei der Rentenberechnung
  •  Höhere Rentenansprüche für Kindererziehung und Pflege und eine Ausweitung der Anrechnung von Erziehungszeiten
  •  Nein zur Privatrente – Altersvorsorge raus aus Unternehmerhand
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