Kurzarbeit im öffentlichen Dienst? Nicht mit uns!!!

Dokumentiert: Stellungnahme des Netzwerks für eine kämpferische und demokratische ver.di

Die Corona-Krise hat auch bei den kommunalen Arbeitgebern dafür gesorgt, nach Wegen zu suchen, um die Kosten der Krise abzuwälzen. So wird in einem Rundschreiben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Mecklenburg-Vorpommern (KAV M-V) vom 17.03.20 offen darüber sinniert, wie durch Kurzarbeitergeld, die Kosten für die Freistellungen minimiert werden können: „Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob Kurzarbeitergeld auch an Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes der VKA gezahlt werden kann. Dies betrifft insbesondere öffentliche Einrichtungen wie z.B. Theater, Schwimmbäder, die den Kommunen angehören oder in anderer öffentlich-rechtlicher Form organisiert sind.“

Allerdings haben die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ein Problem. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist Kurzarbeit durch Vereinbarungen mit den Betriebsräten möglich, aber die Beschäftigten die in den Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze der Länder fallen, sind davon ausgenommen. Damit bleibt Ihnen nach eigenen Aussagen nur Folgendes: „Da das Direktionsrecht des Arbeitgebers zur Anordnung von Kurzarbeit nach ständiger Rechtsprechung ausscheidet, bliebe für öffentliche Arbeitgeber in öffentlich-rechtlicher Rechtsform ohne entsprechende personalvertretungsrechtliche Grundlage lediglich die Möglichkeit, auf einzelvertraglicher Grundlage die Einführung von Kurzarbeit zu regeln.“ Das würde bedeuten, mit jedem Beschäftigten, der in Kurzarbeit geschickt werden soll auf freiwilliger Basis einen Änderungsvertrag abzuschließen. Da den kommunalen Arbeitgebern aber so ein Vorgehen zu kompliziert und zu unsicher ist, wollen sie gerne mit der Gewerkschaft (hier ver.di) eine tarifliche Einigung finden.

Wie jetzt bekannt gegeben wurde, will ver.di in Tarifverhandlungen treten. Ver.di hat am 25. März beschlossen, mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eintreten. „Angesichts der aktuellen durch das Corona-Virus ausgelösten Krise besteht auch für den Öffentlichen Dienst und öffentliche Unternehmen Handlungsbedarf“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Dort, wo das notwendig ist, soll Kurzarbeit möglich sein – ver.di will Beschäftigung sichern und Einkommen erhalten.“ Deshalb – so ist auf der ver.di-homepage zu lesen – müssten jetzt Regelungen vereinbart werden, um einerseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und andererseits die Beschäftigten tarifvertraglich abzusichern.

Da in den Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes derzeit keine Vereinbarungen über Kurzarbeit enthalten seien, müssten diese kurzfristig verhandelt werden. Ziel müsse es sein, einen zeitlich befristeten Tarifvertrag zur Krisenbewältigung abzuschließen, um unter anderem einen Arbeitgeberzuschuss zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu vereinbaren, der reale Entgeltausfälle weitestgehend abmildert oder gar komplett beseitigt. Zudem müssten auch betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden, sagte Werneke: „Die Beschäftigten brauchen in der Krise mehr denn je Sicherheit und Zuverlässigkeit.“ (siehe www.verdi.de)

Doch die Gefahr ist groß, dass mit einem solchen Tarifvertrag Verschlechterungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ausgehandelt werden. Während es jetzt so ist, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter Fortzahlung der Löhne nach Hause geschickt werden oder andere Möglichkeiten der Beschäftigung gesucht werden müssen, würde eine Ermöglichung zur Kurzarbeit bedeuten, dass die Beschäftigten 60-67 Prozent der Netto-Löhne für die Ausfälle bekommen würden.Wie weit die Arbeitgeber dann bereit sind aufzustocken, ist offen. Verhandlungen über einen Kurzarbeiter-Tarifvertrag machen keinen Sinn. Stattdessen sollte der Druck dahingehend aufgebaut werden, dass ausreichend Mittel auch an die Kommunen gehen, um die Beschäftigten weiter zu bezahlen.

Es ist auch nicht hinnehmbar, wenn die demokratischen Rechte der ver.di-Mitglieder ausgehebelt werden. Während alle übrigen Tarifverhandlungen ausgesetzt wurden und viele Treffen und Veranstaltungen der Mitglieder aufgrund von Corona nicht stattfinden können, soll dann aber ein Tarifvertrag zu Kurzarbeit zwischen ver.di-Spitze und KAV/VKA ausgehandelt werden.

Hier sollen die Kosten der Krise wieder mal zu Lasten der Beschäftigten abgewälzt werden. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben die Krise nicht zu verantworten. Deshalb muss auch die Gewerkschaft alles tun, dass die Beschäftigten nicht dafür bezahlen.

Wir fordern:

  • Keine Verschlechterungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit!
  • Hundert Prozent Lohn für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn sie nicht regulär zur Arbeit erscheinen können. Gefahrenzulage von 50% für alle Beschäftigten, die aufgrund ihrer Tätigkeit einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind.
  • Freistellung aller Kolleg*innen in den Risikogruppen oder Heimarbeit
  • Kompensation für Honorarkräfte und andere ohne feste Bezahlung nach dem durchschnittlichen Monatseinkommen der letzten drei Monate.
  • Keine Verhandlungen und erst Recht kein Abschluss eines Tarifvertrages durch die ver.di-Führung ohne vorherige Mitgliederbefragung!
  • Diskussion in der Mitgliedschaft unter Einbeziehung der vorhandenen technischen Möglichkeiten zu Krise und den Umgang damit in allen Betrieben und Dienststellen und innerhalb der ver.di Strukturen
  • Erhalt aller Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst. Statt Stellenabbau, weiterer Stellenaufbau für die Zeit nach der Krise
  • Ausweitung der Hilfen auf die Kommunen! Statt Banken und Konzernen weiter Gelder in den Rachen zu werfen, sollten Gelder für die Kommunen bereit gestellt werden, um die Einnahmeausfälle und zusätzliche Kosten durch die Krise abzufangen.
  • Einführung einer Millionärssteuer! Sofortige Erhebung einer Corona-Krisenabgabe von mindestens zwanzig Prozent auf das Vermögen des reichsten Zehntels in Deutschland*

*Vermögen des oberen Prozent laut DGB 3800 Milliarden Euro!