Solidarität mit ALLEN Geflüchteten!

Mehrere Millionen auf der Flucht vor Krieg

Seit dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine Ende Februar tobt dort der Krieg und ein Ende ist nicht in Sicht. Laut UNHCR sind bereits seit dem 24. Februar 6.552.971 Menschen auf der Flucht. Davon ist etwa die Hälfte nach Polen geflüchtet und nach Aussagen des Ausländerzentralregisters ca. 727.200 Personen nach Deutschland.

von Svenja Jeschak, Dortmund

Seit dem 24. Februar haben sich vor allem Frauen und Kinder auf die Flucht vor Bombardierungen und Krieg gemacht, da Männer fürs Militär eingezogen wurden und das Land nicht verlassen dürfen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat etwa siebzig Prozent Frauen und vierzig Prozent Kinder gezählt. Ukrainische Staatsbürger*innen benötigen kein Visum zur Einreise in die EU und können sich im sogenannten Schengen-Raum frei bewegen. Eine systematische Registrierung hat daher nicht stattgefunden und somit sind die Zahlen nur Richtwerte. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung arbeiteten viele Frauen in akademischen, technischen oder medizinischen Berufen. Doch der Weg zu einer Anstellung im gelernten Beruf ist nicht einfach. Kinderbetreuung und das zeitgleiche Erlernen der deutschen Sprache stellen die Frauen vor große Herausforderungen. Auch eine Anerkennung der Abschlüsse ist nicht einfach. Das kann dazu führen, dass einige Anstellungen im Niedriglohnsektor vorziehen, um schnell in Beschäftigung zu kommen. Es ist daher notwendig, dass sowohl Bildungsabschlüsse für alle Geflüchteten unbürokratisch anerkannt als auch, dass Betreuungsplätze ausgebaut werden. Dies kann nur mit einer Aufstockung und besseren Bezahlung des Personals inklusive Sprachkursen für alle Geflüchteten einhergehen.

Profitinteressen

Am 4. März wurde auf europäischer Ebene die Massenzustrom-Richtlinie beschlossen. Das bedeutet, dass ukrainische Geflüchtete nicht das übliche langwierige und bürokratische Asylverfahren durchlaufen müssen. Sie erhalten direkt einen Aufenthaltsstatus nach §24 Aufenthhaltsgesetz. Dieser gilt zunächst für ein Jahr und kann maximal auf drei Jahre verlängert werden. Dieser Aufenthaltsstatus erlaubt es, zu arbeiten und ab dem 01.06.22 Hartz IV oder SGB XII-Leistungen zu beziehen. Für sogenannte Drittstaatsangehörige aus der Ukraine gelten etwas andere Regeln. Normalerweise müssten diese mit Visum einreisen, dies ist zunächst ausgesetzt bis zum 31.08.22. Bei den Drittstaatsangehörigen wird zwischen den Aufenthaltstiteln in der Ukraine unterschieden. Anerkannte Geflüchtete oder solche mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten ebenfalls den Aufenthalt nach §24. Menschen mit einem befristeten Aufenthaltstitel müssen glaubhaft darlegen, wieso sie nicht ins Herkunftsland zurückkehren können. Von der Prüfung ausgenommen sind Menschen aus Syrien, Afghanistan und Eritrea. Die Unterscheidung zwischen Ukrainer*innen und Drittstaatsangehörigen verdeutlicht die rassistische Asylpolitik und die dahintersteckenden imperialistischen Machtinteressen. Es wird zwischen für das kapitalistische System brauchbaren und unbrauchbaren Geflüchteten unterschieden. Gleichzeitig zeigt die Massenzustrom-Richtlinie auf, dass eine andere Asylpolitik möglich wäre. Wir fordern daher die gleiche Behandlung aller Geflüchteten, ein Ende der bürokratischen Asylantragsstellung und die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Wohnungsmarkt

Die Städte haben viele zunächst in Flüchtlingsunterkünften untergebracht. In manchen Städten wurden leerstehende städtische Gebäude zu Notunterkünften umgebaut. Ein anderer Teil ist bei Freund*innen oder Verwandten untergekommen. Gerade zu Beginn haben Privatpersonen Schlafplätze zur Verfügung gestellt und so ihre Solidarität ausgedrückt. Eben diese können allerdings insbesondere für Frauen zu Abhängigkeiten und Zweckpartnerschaften führen. Ab dem 01.06. können sich Ukrainer*innen auf die Wohnungssuche begeben. Der Wohnungsmarkt ist enorm angespannt. Wohnraum dient im kapitalistischen System der Profitmaximierung, wodurch bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird. Wie fordern daher die Verstaatlichung der Immobilienkonzerne unter demokratischer Kontrolle und Verwaltung und die Freigabe von Leerstand. 

Gemeinsam auf die Straße!

Arbeiter*innen – egal welcher Nationalität, ob geflüchtet oder nicht – dürfen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen bei der Wohnungssuche oder auf dem Arbeitsmarkt. Wir müssen gemeinsam kämpfen für bezahlbaren Wohnraum für alle, für mehr Personal und Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, für ein Ende von Hartz IV, für eine bedarfsgerechte Mindestsicherung und für ein Ende der rassistischen Asylpolitik. Es wäre jetzt die Aufgabe von Gewerkschaften, gegen steigende Preise zu mobilisieren und diesen Kampf mit den unterschiedlichen sozialen Bewegungen zu verbinden.