Forderungen nur durch Arbeitskampf durchsetzbar
Mit der Schlichtungsvereinbarung zwischen ver.di und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber schwebt über den Köpfen der streikenden Kolleg*innen im öffentlichen Dienst ein scharfes Schwert, das im lnteresse der Arbeitgeber schweren Schaden anrichten kann.
Von Martin Löber, ver.di-Vertrauensmann und Betriebsrat Bäderbetriebe Köln*
Sobald die Tarifverhandlungen als gescheitert erklärt werden, hat demnach jede Seite die Möglichkeit, eine Schlichtung einzufordern, dem sich die andere Seite fügen muss. Während der Schlichtungsphase herrscht Friedenspflicht und „alles ist zu unterlassen, was eine Einigung gefährden“ könnte. Daraus ergeben sich vielfältige Nachteile. Die Stimmung, gemeinsam für Ziele einzustehen und zu kämpfen, wird abgebremst und die eigene Aktivität durch das Warten auf die Ergebnisse ersetzt. Der Gedanke, durch entschlossene Streiks die Forderungen umgesetzt zu bekommen, wird zurückgedrängt.
Druck von unten
Es ist gut, dass die Berliner Streikversammlung am 27. Januar mit etwa 300 Teilnehmer*innen die schnellstmögliche Kündigung dieser selbstbeschränkenden Vereinbarung gefordert hat. Für die laufende Tarifrunde sind die Fristen nun abgelaufen, aber es ist gut, dass dieser Antrag auf den Weg gebracht wurde für zukünftige Tarifrunden.
In der laufenden Tarifrunde sollte Druck gemacht werden, dass dieses Instrument nicht einem faulen Kompromiss dient. Das heißt, ver.di darf die Schlichtung nicht von sich aus anrufen; wird sie von der Arbeitgeberseite angerufen, dürfen die ver.di-Vertreter*innen keinem Kompromiss zustimmen. Trotzdem könnte es auch zu einer Empfehlung durch ein Votum der Arbeitgeber und des Vorsitzenden zu einer Schlichtungsempfehlung kommen.
Von einer solchen Empfehlung kann nichts anderes erwartet werden, als dass sie spürbar unterhalb der Forderungen liegen wird. Der Druck durch bürgerliche Medien für Annahme eines solchen Kompromisses wird immens sein. Die Gewerkschaftsführung könnte argumentieren, dass der öffentliche Druck zu groß sei, um gegen den Kompromiss zu stimmen. Dem muss von unten entgegen gewirkt werden. Aktive sollten sich dafür stark machen, dass es keine Entscheidungen ohne breite Diskussionen und Abstimmungen der gesamten betroffenen Mitgliedschaft geben darf. Überall sollten deshalb, falls es eine Schlichtungsempfehlung gibt, unmittelbar Betriebsgruppen, Vertrauensleutegremien, Arbeitskampfleitungen einberufen werden, um Beschlüsse gegen die Annahme eines unzureichenden Kompromisses und füt die Einleitung einer Urabstimmung zu fällen. Dies sollte von unten koordiniert werden. Mehr zum Thema auf www.netzwerk-verdi.de
*Funktionsangabe dient nur zur Kenntlichmachung der Person