AfD-Parteitag in Essen verhindern

By RimbobSchwammkopf (Own work) [CC BY-SA 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], via Wikimedia Commons

Auf die Straße gegen die Rechtspopulist*innen und die Politik, die sie stark macht!

Die AfD und die Stadt Essen werden sich voraussichtlich einen Rechtsstreit über die Bedingungen zur Vermietung kommunaler Räumlichkeiten für den AfD-Parteitag liefern, der dort vom 28. bis zum 30. Juni stattfinden soll. Währenddessen laufen bundesweite Mobilisierungen für mehrere Gegendemonstrationen mit insgesamt ca. 80.000 angemeldeten Teilnehmer*innen. Wir rufen dazu auf, sich an den Demonstrationen zu beteiligen und für eine klassenkämpferische Antwort auf die rechte Gefahr einzustehen.

Von Max Eilers, Dresden

Im Januar dieses Jahres wurde bekannt, dass die AfD im letzten Jahr einen Mietvertrag für die Grugahalle mit der Stadt Essen abgeschlossen hat. Seitdem ist viel passiert: Eine der größten Protestbewegungen der Geschichte der BRD kam ins Rollen und ebbte wieder ab, Björn Höcke wurde erstinstanzlich wegen der Verwendung einer SA-Parole verurteilt und erwartet einige weitere Verfahreni und die Verbindungen der Spitzenkandidaten zur Europawahl nach China und Russland wurden öffentlich. Als sich abzeichnete, dass es große Proteste bis hin zu Blockaden gegen den Parteitag geben würde, forderte Bürgermeister Thomas Kufen von der AfD, eine Selbstverpflichtung zu unterschreiben, dass sie keine strafbaren Äußerungen wie die SA-Parole “Alles für Deutschland” auf der Veranstaltung dulden und bei Nichterfüllung bis zu 500.000 Euro Vertragsstrafe zahlen würde. Dabei bezog er sich auf eine Klausel im Mietvertrag über die „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“ii und auf ein Gutachten des AfD-Experten Andreas Kemper, das eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Äußerungsdelikten im Rahmen des Parteitags prognostizierteiii. Die AfD ließ die viertägige Frist verstreichen. Statt der Selbstverpflichtung zeigte sie den Bürgermeister an. Daraufhin wurde der Ankündigung des Bürgermeisters entsprechend der Mietvertrag fristlos gekündigt. Nun ist eine Klage beim Landgericht Essen eingegangen, die am kommenden Montag verhandelt werden soll. Parallel dazu laufen zwei weitere Klagen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.iv

Wie es weitergehen könnte


Vermutlich wird einer der Gerichtsprozess ergeben, dass es rechtswidrig war, mehr als ein Jahr nach der Unterzeichnung eines Mietvertrags solche Forderungen mit der Drohung einer fristlosen Kündigung zu stellen, nur weil einzelne Politiker*innen der Partei wegen Äußerungsdelikten vor Gericht stehen und teilweise noch gar nicht letztinstanzlich verurteilt sind. Zumindest sehen das drei Anwaltskanzleien auf Anfrage der rechtskonservativen Neuen Züricher Zeitungv und die mit der CDU in Essen regierenden Grünenvi so. Dafür spricht, dass das Verwaltungsgericht Gießen beziehungsweise davor das Bundesverfassungsgericht in einem ähnlichen Fall 2019 bereits urteilte, dass die Stadt Wetzlar der NPD einen Raum hätte vermieten müssen.vii Fraglich ist nur, ob die Gerichtsprozesse schnell genug anlaufen, um den Mietvertrag wieder ins Recht zu setzen und ob die AfD dann noch genügend Zeit für die Organisation hat. Auf Telegram behauptete AfD-Vize Peter Boehringer selbstbewusst, der Parteitag werde stattfindenviii, was darauf schließen lässt, dass die Vorbereitungen auf den Parteitags trotz der juristischen Ungewissheit laufen. Auch die Organisator*innen der Gegenproteste scheinen davon auszugehen, dass der Parteitag wie geplant stattfinden wird. Dennoch bleibt die Möglichkeit bestehen, dass die Partei sich nach der ersten Gerichtsverhandlung am Montag nach einem alternativen Tagungsort umsieht oder dass sie den Parteitag verschiebt. In jedem Fall wird er früher oder später stattfinden – und der Menge an gebuchten Bussen aus anderen Städten sowie der breiten Berichterstattung nach zu urteilen, die im Verlaufe der Gerichtsprozesse kaum abreißen wird, ist von einer deutschlandweiten Mobilisierung für Gegenproteste auszugehen. Sollte die AfD vor Gericht siegen und sollte dieser Sieg ein breites Medienecho erfahren, wird das vermutlich große Empörung bei den Teilen der Gesellschaft hervorrufen, die aktuell noch an eine staatlich-juristische Antwort auf den Rechtsruck glauben und nach den Zugewinnen der AfD bei den EU-Wahlen sowie den Umfrageergebnissen für die Landtagswahlen im Herbst ohnehin beunruhigt sind.

Einordnung des juristischen Wegs


Im Interview mit dem Focus sagte Bürgermeister Thomas Kufen als Antwort auf die Frage, ob sein Vorgehen Schule machen solle, wenn der Mietvertrag aufgelöst würde und die AfD sich in anderen Städten umsehen würde Folgendes: „Die Maßstäbe für Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen gelten nicht nur für Immobilien der Stadt Essen.“ix Offensichtlich geht es hier um mehr als nur diesen einen Parteitag in Essen. Mit der Kündigung des Mietvertrags hat Kufen einen Prozess von bundespolitischer Relevanz ins Rollen gebracht. Dabei war von Anfang an davon auszugehen, dass die AfD die Bedingungen nicht annehmen würde. Schon vor dem Verstreichen der Frist gab der Essener Bürgermeister im Interview an, „der Partei“ stehe nun „der Rechtsweg offen“ und „alle weiteren Schritte werden nun juristisch erörtert“x. Diese Erwartungshaltung ergibt sich aus dem präzedenzfallartigen Charakter und den weitreichenden Folgen im Fall eines Erfolgs der Maßnahme. Sollte sich die Praxis durchsetzen, Veranstalter*innen für die Beiträge, die bei Kongressen geäußert werden, juristisch zu belangen, trüge das massiv zur Behinderung der Arbeit der AfD bei.
Sie lebt davon, sich mit ihrem Rassismus am Rande des Sagbaren zu bewegen und kann die geforderten Bedingungen realistisch nicht annehmen. Für eine Partei wie die AfD bedeutet eine mit viel Geld belegte Pflicht zur Verhinderung von Straftaten in städtischen Räumen faktisch den Ausschluss aus diesen städtischen Räumlichkeiten – mit der Konseqenz, auf private Räume umsteigen und sich auf deren Verfügbarkeit verlassen zu müssen.

Es ist sehr verständlich, wenn sich Personen, die von den Ergebnissen der AfD bei den EU-Wahlen erschreckt sind, über solche juristischen Antworten auf das Gefahrenpotential der Partei freuen. Selbst im radikal linken Spektrum finden sich hier einzelne unkritische Begeisterungsrufe.xi

Doch man muss sich vor Augen halten, dass eine Rechtsprechung, die Veranstalter*innen unter Androhung empfindlicher Summen dazu verpflichtet, strafbare Aussagen bei Kongressen zu verhindern, auch in Repression gegen linke Proteste und Konferenzen umschlagen könnten. Man denke nur an die Auflösung des Palästinakongresses.xii Die offizielle Begründung für diese Maßnahme gegen die palästinasolidarische Bewegung war ähnlich: Es bestehe die Gefahr, dass Redner*innen zugeschaltet würden, die sich in der Vergangenheit wiederholt antisemitisch geäußert hätten. Dieses Ereignis zeigt, dass wir die Entscheidung, was als antisemitisch oder rassistisch gilt, nicht dem Staat überlassen dürfen. Denn dieser wird, auch wenn er sich heute gegen Organisationen richtet, die bekämpft gehören, morgen schon dieselben Begründungen nutzen, um die Gegner*innen seiner imperialistischen und unterdrückerischen Politik mundtot zu machen. Dass diese Möglichkeit besteht, sieht man unter anderem auch daran, dass die Begründung des Essener Bürgermeisters nicht explizit die der faschistischen Gefahr ist, sondern ganz allgemein die Möglichkeit von strafbaren Parolen auf dem Parteitag. Für Repression gegen eine linke Konferenz am Rande des juristisch Sagbaren müsste also nicht einmal die Begründung geändert werden.

Die Person Thomas Kufen

Linke Bewegungen sollten sich in der Verteidigung von Thomas Kufen gegen Angriffe von rechtsxiii bewusst sein, dass er kein verlässlicher Bündnispartner ist. Kufen sitzt im Aufsichtsrat des Energiekonzerns RWExiv, einem Konzern mit materiellem Interesse daran, dass Gerichte die Möglichkeit haben, Klimaaktivist*innen zu kriminalisieren. Zudem hat er die deutsch-türkische Plattform in der CDU mitbegründet und war nach ihrer Umbenennung in den „Landesfachausschuss Integration und Vielfalt“ 2016 ihr Vorsitzender.xv Die Organisation hat Verbindung zu den türkischen rechtsextremen „grauen Wölfen“, die vor Gewalt bis hin zu Morden gegen Linke und Kurd*innen nicht zurückschrecken und für ihre Versuche bekannt sind, insbesondere die nordrhein-westfälischen Landesverbände von CDU, FDP und SPD zu infiltrieren.xvi
Im selben Interview, in dem Kufen sich als Kämpfer gegen den Rechtsruck inszenierte, prahlte er auch damit, an jedem Wochenende Razzien gegen sogenannte Clankriminalität durchzuführen und forderte mehr Mittel für die Polizei sowie niedrigere Hürden zum Einsatz von Überwachungskameras.xvii Es ist einigermaßen fraglich, ob es Politiker*innen mit einer solchen Agenda einzig und allein um den Kampf gegen Rechts ging oder ob es nicht wie von der NZZ vermutetxviii Kufens Hauptmotivation ist, seine Stadt frei von Schlagzeilen und Protesten zu halten.

Gegen die AfD und die Politik, die sie stark macht

Wir können uns beim Kampf gegen den Rechtsrucks nicht auf juristische Tricks verlassen. Eine eigenständige Bewegung auf der Straße ist entscheidend. Juristische Einschränkungen der Aktivitäten der AfD bergen die Gefahr, auch den Widerstand gegen die Politik zu verhindern, die die AfD erst groß gemacht hat. Ohne die vergangenen drei Jahrzehnte der Beschneidung des Sozialstaats, der Angriffe auf die Errungenschaften der Arbeiter*innenbewegungen in den 70er und 80er Jahren und des Abladens der Kosten kapitalistischer Krisen auf die Arbeiter*innen und Armen hätte die AfD gar nicht den Nährboden gehabt, auf dem sie mit ihrer rassistischen Politik gedeihen konnte.

Wenn diese Probleme nicht angegangen werden, wird auch die AfD nicht besiegt. Es braucht eine Bewegung, die die Kritik an den rassistischen Positionen der Partei mit einem Kampf gegen ihre Ursachen vereint.
Dass die Bündnisse, die zum Gegenprotest gegen den Essener Parteitag aufrufen, diese Konsequenz nicht ziehenxix, ist eine verpasste Chance. Es ist ein wichtiger erster Schritt, dass zumindest lokale Gewerkschaften an den Bündnissen beteiligt sind.xx Als nächstes stünde die Aufgabe an, bundesweit die Mitgliedschaft nach Essen zu mobilisieren und dort breite Unterstützung der Gewerkschaften für den antifaschistischen Kampf zu zeigen. Dabei wäre es möglich, den Widerstand gegen den Rechtsruck mit einer Kampagne gegen die geplanten Angriffe der FDP auf das Streikrechtxxi und die Rentenxxii sowie gegen einen drohenden Kürzungshaushalt 2025xxiii zu verbinden. Aktuell ist nicht absehbar, dass die Gewerkschaftsbürokratie solche Schritte einleitet, weshalb es unserer Ansicht nach Druck von der Basis braucht.

Wir rufen alle kämpferischen Kolleg*innen und Jugendlichen dazu auf, sich an den Demonstrationen zu beteiligen und dort sowie innerhalb ihrer Organisationen für einen Kampf gegen die Ursachen des Rechtsrucks einzustehen. Denn weder Hoffnungen auf die Gerichte noch moralische Appelle werden uns vor einem Desaster bei den Landtagswahlen im Herbst bewahren, sondern Kämpfe auf der Straße und in den Betrieben, bei denen die potentiellen AfD-Wähler*innen erleben, was wir schaffen können, wenn wir uns nicht rassistisch spalten lassen.

iVgl. Wierzioch, Sebastian (2024): “Sie sind ein Mann, der weiß, was er sagt”: Höcke wegen NS-Spruch verurteilt. MDR. Online verfügbar unter: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/hoecke-urteil-gericht-geldstrafe-afd-100.html (abgerufen am 5.6.2024).

iiKeßel, Alexander (2024): Essen: AfD zerrt Stadt vor Gericht – jetzt sickert durch, um welche Klausel es geht. Der Westen. Online verfügbar unter: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/essen-afd-zerrt-stadt-vor-gericht-jetzt-sickert-durch-um-welche-klausel-es-geht/ar-BB1o1fvo (abgerufen am 12.6.2024).

iiiKeilani, Fatina (2024): Wie die Stadt Essen versucht, aus einem Mietvertrag mit der AfD herauszukommen. Neue Züricher Zeitung. Online verfügbar unter: https://www.nzz.ch/international/afd-parteitag-in-grugahalle-essen-sucht-ausweg-aus-mietvertrag-ld.1833320 (abgerufen am 12.6.2024).

ivSüddeutsche Zeitung (2024): AfD klagt gegen Kündigung der Parteitagshalle in Essen . Online verfügbar unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-afd-parteitag-afd-klagt-gegen-kuendigung-der-parteitagshalle-in-essen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240610-99-342054 (abgerufen am 10.6.2024); Zeit Online (2024a): Weitere AfD-Klagen gegen Kündigung der Parteitagshalle. Online verfügbar unter: https://www.zeit.de/news/2024-06/11/weitere-afd-klagen-gegen-kuendigung-der-parteitagshalle (abgerufen am 12.6.2024).

vVgl. Ebd.

viVgl. Streit um Veranstaltung in Essen – Stadt Essen kündigt Mietvertrag für AfD-Parteitag (msn.com)

viiFrankfurter Allgemeine Zeitung (2019): Wetzlar hätte der NPD die Stadthalle überlassen müssen. Online verfügbar unter: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wetzlar-haette-der-npd-die-stadthalle-ueberlassen-muessen-16366562.html (abgerufen am 12.6.2024).

viiiVgl. Süddeutsche Zeitung 2024.

ixScheffel, Stefan (2024): Parteitag ist Essen „nicht zuzumuten“ – Rauswurf angedroht: Jetzt erklärt Stadtchef seinen Knallhart-Vertrag für die AfD. Focus online. Online verfügbar unter: https://www.focus.de/politik/parteitag-ist-essen-nicht-zuzumuten-rauswurf-angedroht-jetzt-erklaert-stadtchef-seinen-knallhart-vertrag-fuer-die-afd_id_259987530.html (abgerufen am 7.6.2024).

xScheffel 2024

xiVgl. z.B. Achenbach, Ulrich (2024): Grugahalle für AfD-Parteitag gesperrt. Rote Fahne News. Online verfügbar unter: https://www.rf-news.de/2024/kw24/grugahalle-fuer-afd-parteitag-gesperrt (abgerufen am 12.6.2024).

xiiVgl. Hoffmann, Tom (2024): Polizei löst Palästina-Kongress auf. solidaritaet.info. Online verfügbar unter: https://solidaritaet.info/2024/04/polizei-loest-palaestina-kongress-auf/ (abgerufen am 12.6.2024).

xiiiVgl. T-online (2024): Mutmaßliche Rechtsextreme drohen mit “Krieg in Essen” Online verfügbar unter: https://www.t-online.de/region/essen/id_100417332/essen-afd-parteitag-rechtsextreme-drohen-ob-kufen-mit-krieg-.html (abgerufen am 12.6.2024).

xivSüddeutsche Zeitung (2021): RWE-Aufsichtsrat wieder komplett: Kufen folgt auf Schartz .Online verfügbar unter: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/essen-rwe-aufsichtsrat-wieder-komplett-kufen-folgt-auf-schartz-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-211026-99-742875 (abgerufen am 12.6.2024).

xvVgl. Landesregierung NRW (2019): Antwort auf die Kleine Anfrage 3063 vom 8. Oktober 2019. Drucksache 17/7940. Online verfügbar unter: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7940.pdf (abgerufen am 12.6.2024). S. 4.

xviVgl. ebd., S. 2-4; Frangenberg, Helmuth (2009): „Graue Wölfe“ in Kölner CDU. Kölner Stadt-Anzeiger. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20090607200501/http://www.ksta.de/html/artikel/1242833483913.shtml (abgerufen am 12.6.2024); Jelpke, Ulla; Petermann, Jens; Tempel, Frank (2011): Türkische Rechtsextreme in der Bundesrepublik Deutschland. Drucksache 17/07406. bundestag.de. Online verfügbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/17/074/1707406.pdf (abgerufen am 12.6.2024): S.2. .

xviiVgl. Scheffel 2024

xviiiVgl. Keilani 2024

xixVgl. Essen stellt sich quer (2024a): Aufruf. Online verfügbar unter: https://essq.de/index.php/aufruf/ (abgerufen am 12.6.2024).

xxVgl. Essen stellt sich quer (2024b): Bündnismitglieder. Online verfügbar unter: https://essq.de/index.php/buendnismitglieder/ (abgerufen am 12.6.2024).

xxiVgl. Sassmanshausen, Felix (2024):
FDP: Gefährliche Mitte-Extremisten. Neues Deutschland. Online verfügbar unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182678.kommentar-zur-einschraenkung-des-streikrechts-fdp-gefaehrliche-mitte-extremisten.html (abgerufen am 12.6.2024).

xxiiVgl. Schäfer, Max (2024): FDP-Drohung beim Rentenpaket erhält Tadel von Sozialverbandschefin: „Leittragende sind Millionen Rentner“. Der Freitag. https://www.fr.de/wirtschaft/fdp-drohung-beim-rentenpaket-erhaelt-tadel-von-sozialverbandschefin-leittragende-sind-millionen-rentner-93122652.html (abgerufen am 12.6.2024).

xxiiiZeit Online (2024b): Christian Lindner warnt SPD vor Koalitionsbruch im Haushaltsstreit . Online verfügbar unter: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/haushaltsstreit-2025-lindner-klingbeil-fdp-spd-koalitionsbruch-warnung (abgerufen am 12.6.2024).

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