Klassenkampf aktuell

Meldungen aus der November-Ausgabe der Solidarität

Streikverbot für Berliner Kita-Beschäftigte

Das Landesarbeitsgericht hat in zweiter Instanz ein Streikverbot in den Kindertagesstätten der Berliner Eigenbetriebe bestätigt. ver.di hatte hier einen Arbeitskampf für einen Tarifvertrag Entlastung mit verbindlichen Vorgaben für Gruppenstärken und Personalbemessung geplant, der auch als Pilotprojekt auf Bundesebene dienen sollte. Die skandalöse Urteilsbegründung in der ersten Instanz wurde nicht wiederholt, nach dem der Streik nicht legal sein sollte, weil die Tarifgemeinschaft deutscher Länder ihren Mitgliedern verboten habe, zu Entlastung zu verhandeln. In der neuen Begründung wird eine Friedenspflicht festgestellt, weil im noch geltenden Tarifvertrag der Länder eine Forderung zu Entlastung mitverhandelt worden wäre. Dennoch ist auch dieses Urteil problematisch und sollte von ver.di herausgefordert werden. Dies ist allerdings ein langer Prozess und bis dahin wäre ein Streik illegal. Ein runder Tisch zur Verbesserung der Situation wurde eingerichtet, was erfahrungsgemäß nicht viel bringen wird.

Tarifforderung 750 Euro 

Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) hat die ver.di-Tarifkommission nach Befragungen der Mitgliedschaft durch die ver.di-Vertrauensleute eine Forderung von 750 Euro mehr monatlich bei zwölf Monaten Laufzeit beschlossen. Außerdem werden eine Fahrdienst-/Wechselschichtzulage von 300 Euro, eine Schichtzulage von 200 Euro und ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtszuwendung gefordert. Laut Pressemitteilung von ver.di wurde in der Befragung deutlich, dass die Beschäftigten einen deutlichen Nachholbedarf sehen. Für die Durchsetzung ist die Vorbereitung eines Erzwingungsstreiks nötig, sowie die volle Solidarität aus der Gewerkschaftsbewegung.