TVÖD: Schlichtungsempfehlung ablehnen!

Dokumentiert: Stellungnahme des Netzwerks für eine kämpferische und demokratische ver.di

Nein zu Reallohnverlust, 27 Monaten Laufzeit und Einstieg in die 42h-Woche!

Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle sagt: „Wir sind an einem schwierigen Punkt. Die Einigungsempfehlung ist ein hart errungener Kompromiss, mit dem wir einige Pflöcke einschlagen können, der aber auch an Schmerzgrenzen führt. Wir müssen diesen nun sehr ernsthaft diskutieren und abwägen, ob das noch akzeptabel ist. Und wenn nicht, welche nächsten Schritte

erforderlich sind.“ Für ernsthafte Diskussionen bräuchte es jetzt unmittelbar Versammlungen in den Betrieben, an deren Ende auch abgestimmt werden sollte. Leider wird nun ein erheblicher Zeitdruck gemacht und wird es meist erst Mitgliederversammlungen nach den Verhandlungen am 5. April geben. Uns ist nicht bekannt, wie die ver.di-Vertreter*innen in der Schlichtungskommission abgestimmt haben. Wir sagen aber:

Diese Schlichtungsempfehlung sollte dringend abgelehnt werden!

Die Schlichtungsempfehlung sieht vor:

  • Laufzeit von 27 Monaten
  • Ab April 2025 plus drei Prozent mehr Geld, mindestens 110 Euro.
  • Ab Mai 2026 plus 2,8 Prozent
  • Auszubildende und dual Studierende jeweils Erhöhung um 75 Euro
  • Ab 2027 ein zusätzlicher freier Tag für alle
  • Ab Juli 2026 Anhebung von Schicht- und Wechselschichtzulage auf 100 bzw. 200 Euro und ab 2027 Dynamisierung entsprechend den Tarifsteigerungen.
  • Ab 2026 Anhebung der Jahressonderzahlung und Möglichkeit, diese in drei freie Tage umzuwandeln. Ausgenommen davon: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Ab 2026 im Rahmen einer „doppelten Freiwilligkeit“ Möglichkeit einer befristeten Arbeitszeitverlängerung auf eine 42-Stundenwoche.

Im Gegensatz dazu die ver.di-Forderungen:

  • 8 Prozent, mindestens 350 Euro im Volumen
  • 200 Euro für Dual Studierende bzw. Auszubildende
  • Drei freie Tage und ein weiterer für Gewerkschaftsmitglieder
  • All das bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Was bedeutet die Empfehlung?

Die Taktik der Arbeitgeber ist zunehmend eine Art Schockstrategie. So mag eine Laufzeit von 27 Monaten angesichts des vorherigen letzten „Angebots“ von drei Jahren plötzlich als Erfolg erscheinen. Doch wenn man es mit der geforderten Laufzeit von 12 Monaten vergleicht, ist es das ganz und gar nicht. Außerdem sollten Laufzeiten auch von zwei Jahren nicht mehr akzeptiert werden. Denn in den aktuellen wirtschaftlich und geopolitisch extrem unsicheren Zeiten ist völlig unklar, wie die Situation in einem Jahr aussieht. Ein schneller Anstieg von Energiepreisen oder allgemeinen Preisen ist jederzeit möglich. Dazu kommt, dass Anfang dieses Jahres bereits die Krankenkassenbeiträge gestiegen sind. Zudem dürfen die Ergebnisse nicht schön gerechnet werden. So werden die drei Prozent ab 1.4.2025 und 2,8 Prozent ab 1.5.2026 sicher wieder aufaddiert, als ob es sich um 5,8 Prozent handeln würde. Das ist aber nicht der Fall.

So würden auch die 3 Prozent Lohnerhöhung nach erst einmal drei Nullmonaten auf das Jahr 2025 gerechnet möglicherweise gerade mal die Inflation ausgleichen. Aber die höheren Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge kommen obendrauf – also gibt es netto weniger. Auch für das nächste Jahr und darauf würde es voraussichtlich einen weiteren Nettoverlust bedeuten, nur die Höhe ist offen.

Anstatt einer deutlichen Arbeitszeitverkürzung – notwendigerweise bei vollem Lohn- und Personalausgleich wie wir als Netzwerk meinen – soll es ab 2026 die Möglichkeit einer freiwilligen befristeten Arbeitszeitverlängerung auf 42 Stunden pro Woche geben. Das bedeutet aus unserer Sicht eine sehr große Gefahr. Denn dies soll höhere Arbeitszeiten normalisieren und geht in die völlig falsche Richtung. Zu Recht sagt Bernd Riexinger, der ehemalige ver.di Geschäftsführer von ver.di Stuttgart und später ehemalige Ko-Vorsitzende der Partei die Linke, in Reaktion auf die Schlichtungsempfehlung: „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass meine Gewerkschaft einer Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden zustimmen kann. Auch nicht auf freiwilliger Basis. Gegen den Vorstoß zur Arbeitszeitverlängerung durch die Arbeitgeberverbände haben wir 2006 neun Wochen gestreikt. Letztes Jahr jährte sich der Kampf um die 35-Stunden-Woche zum 40. Mal. Im ÖD werden immer noch jede Woche 4 Stunden mehr gearbeitet. Längst hätte die kollektive Verkürzung der Arbeitszeit auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen.“ Genau so ist es. Dieser Schlichtungsempfehlung darf auch aus diesem Grund nicht zugestimmt werden! Leider sieht es zurzeit danach aus, als ob die ver.di-Führung dennoch zur Annahme der Schlichtungsempfehlung tendiert. Hier sollte man jetzt versuchen, Druck von unten zu machen, damit es nicht dazu kommt.

Schlichtung

Es ist ein Problem, dass die Tarifrunden im öffentlichen Dienst immer mehr über Schlichtungsverfahren geregelt werden. Entscheidend für Tarifergebnisse ist der Druck aus den Betrieben. Dieser entsteht durch Streiks. Leider hat die ver.di-Führung schon in den letzten Jahren das Mittel von Erzwingungsstreiks kaum noch angewendet. Das Tarifprozedere ist zu einer Routine geworden und man hat sich daran gewöhnt, dass man etwa bei der Hälfte der Forderungen bzw inzwischen darunter anlangt, insbesondere durch lange Laufzeiten. Durch die Schlichtungsvereinbarung, die ver.di seit Jahrzehnten mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen abgeschlossen hat, hat sich die Gewerkschaft selbst die Hände gebunden, denn durch diese Vereinbarung können die Arbeitgeber mit Anrufung des Schlichters ein solches Verfahren durchsetzen. Diese Vereinbarung muss dringend gekündigt werden!

Eine „Schlichtung“ klingt so, als ob diejenigen, die den Streit schlichten, „von außen“ kommen und eine neutrale Position einnehmen würden. Das ist aber nicht der Fall. Sowohl der von den Arbeitgebern eingesetzte Schlichter Roland Koch (CDU) als auch der von ver.di einberufene Schlichter Hans-Henning Lührs (SPD) haben in der Vergangenheit auf Arbeitgeberseite Verschlechterungen gegen die Beschäftigten durchgesetzt.

Hans-Henning Lührs war Vorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbandes sowie Staatssekretär unter dem Bremer Finanzsenator Ulrich Nußbaum, der sich Anfang der 2000er Jahre mit einem Kürzungsprogramm im Stadtstaat bekannt machte. Roland Koch hat von 1999 bis 2010 als Ministerpräsident von Hessen ein massives Sparprogramm im öffentlichen Dienst durchgezogen, inklusive des Ausstiegs aus dem Ländertarifvertrag und einer Arbeitszeitverlängerung für hessische Beamte! Dieser hatte nun den Vorsitz in der Schlichtungskommission, was ihm das entscheidende Stimmrecht gab. Und er sagte wohl, mit ihm kann es keine Arbeitszeitverkürzung geben. Das glauben wir ihm gerne. Doch mit ver.di darf es auch keine Arbeitszeitverlängerung geben! Die freiwillig längere Arbeitszeit von heute ist die verpflichtende von morgen! Es ist genau die Richtung, in die die Arbeitgeberverbände jetzt gehen wollen! Arbeitszeitverlängerung – und das in Zeiten wachsender Arbeitslosigkeit! Stattdessen müssen die Gewerkschaften jetzt Gegenwehr gegen solche Vorstöße organisieren, und es mit dem Kampf für Verbesserungen anstatt Verschlechterungen verbinden.

Mehr ist drin!

Häufig wird gesagt, die Mobilisierungsfähigkeit sei begrenzt bzw. die Kampfbereitschaft zu gering. Doch diese hängt natürlich auch von der Entschlossenheit der Führung der Gewerkschaft ab. Diese war in dieser Tarifrunde nicht erkennbar. Es gibt eine bedeutende Anzahl von entschlossenen aktiven ver.di-Mitgliedern, die bereit sind zu kämpfen. Die Aufgabe wäre jetzt, dass dieser Kern auf diejenigen zugeht, die noch überzeugt werden müssen. Dafür sollten Arbeitsstreiks und Schulungen organisiert werden, Mitgliederversammlungen und Informationsabende, in denen die Sachlage dargestellt wird. Wichtig ist auch aufzuzeigen, dass genügend Geld in den öffentlichen Kassen für den öffentlichen Dienst da wäre bzw. bei den Milliardären geholt werden könnte, wenn es den politischen Willen gäbe. Da dieser nicht da ist, muss entsprechender Druck aufgebaut werden – und zwar mit Streiks und Demonstrationen. Auf dieser Grundlage sollte die Urabstimmung durchgeführt werden. Bei den Versammlungen sollten auch überall Streikdelegierte gewählt werden. Wir sind der Meinung, damit es eine demokratische Streikführung geben kann und auch eine gute Einschätzung über die Kraft im Arbeitskampf auf bundesweiter Ebene, sollte eine bundesweite Streikdelegiertenkonferenz gebildet werden, wo gewählte Delegierte aus allen Bezirken zusammen kommen. Diese sollten über alle Angebote diskutieren und über Annahme oder Ablehnung auf Grundlage von Rückkopplung und Abstimmungen in den örtlichen Streikversammlungen entscheiden. Auf einer solchen Streikdelegiertenkonferenz könnten auch Streikstrategien und die Möglichkeiten für eine Eskalation in den Arbeitskampfmaßnahmen sinnvoll diskutiert und entschieden werden.

Streikbereitschaft und Strategie

Es ist gut, dass besondere Druckbetriebe mit ökonomischer Wirkung und Streikbereitschaft identifiziert wurden. So könnte ein Streik in diesen beginnen, sollte aber im Laufe eines Erzwingungsstreiks ausgebaut werden bis hin zum mehrtägigen bzw. unbefristeten Vollstreik, je nachdem wie stark die Stimmung an der Basis ist. Ein solcher Arbeitskampf müsste mit einer systematischen Solidaritätskampagne aus allen ver.di-Bereichen wie auch den DGB-Gewerkschaften unterstützt werden. Es müsste eine massenhafte Informationskampagne in alle Betriebe hinein geben, um der Hetze aus den bürgerlichen Medien etwas entgegenzusetzen. Solidaritätsbesuche aus anderen Betrieben und Solidaritätsdemonstrationen sollten Teil einer solchen Tarifbewegung sein, die auch eine gesellschaftspolitische Bedeutung erlangen würde. Denn letztlich geht es beim öffentlichen Dienst um essenzielle Dienstleistungen für die Masse der arbeitenden Bevölkerung – von den Kitas bis zu den Krankenhäusern, von den Ämtern bis zu den Schwimmbädern, von der Müllentsorgung bis zu den Flughäfen etc.

Es ist wichtig, klare Signale von der Basis zu organisieren, damit die Bundestarifkommission ein Ergebnis entlang der Schlichtungsempfehlung nicht annimmt. Wir rufen dazu auf, in den Betrieben Diskussionen und Abstimmungen durchzuführen, die Ergebnisse an die BTK-Mitglieder zu überreichen, Fotos mit Botschaften wie „Wir sind streikbereit“ von Kolleg*innen zu machen und sie zu posten, alle Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um dieses Signal an die Bundestarifkommission zu senden: Nein zum Schlichterspruch! Wir sind bereit, für unsere mehr als berechtigten Forderungen zu kämpfen.

Vernetzung

Es wird angesichts der Arbeitgeberoffensive und der Regierung unter Merz, die voraussichtlich harte Angriffe gegen die Arbeiter*innenklasse fahren wird, immer dringender, kämpferische und demokratische Gewerkschaften zu haben. Dafür sollten sich kämpferische Kolleg*innen und Betriebsgruppen bundesweit systematisch miteinander vernetzen, um einen Kurswechsel auch in ver.di herbeizuführen – weg von einer Haltung vorauseilender Kompromisse hin zu einer kämpferischen und konsequenten Gewerkschaftspolitik. Meldet euch beim Netzwerk!

Bundesweites Zoom-Treffen „Wir schlagen Alarm“

Freitag, 4. April 19 Uhr, Zoom-Link: https://zoom.us/j/9195618420