Unsere Jobs werden unsicherer!
Das neue Kürzungspaket der Regierung will „die Fesseln lösen, die unser System auch den Unternehmen auferlegt“ (Friedrich Merz) und mit einer Ausweitung der Befristung für unsichere Arbeitsplätze sorgen.
von Justus, Berlin
“Programm für Aufschwung und Beschäftigung” – unter diesem Namen trat die Bundesregierung Anfang des Sommers auf die große Bühne und verkündete der Welt, wie es ihrer Ansicht nach noch Hoffnungen für das deutsche Kapital gäbe. Eine Ansammlung von Arbeitsrechtslockerungen und eine gigantische Kürzungswelle sind ihre Antworten auf die Wirtschaftskrise.
Unter der Überschrift „Arbeitsmarkt“, Punkt fünf, geht es in ihrem Papier um die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Bisher konnte ein befristeter Vertrag bis zu dreimal verlängert werden, er durfte jedoch insgesamt nur 24 Monate andauern, bevor er in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übergehen musste. Dies soll sich jetzt ändern. Geplant sind sechs Verlängerungen und eine maximale Laufzeit von 48 Monaten. Das heißt doppelte Länge!
Ein weiteres brisantes Detail ist, dass eine „erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber“ möglich sein soll, was eine weitere sachgrundlose Befristung nach Ablauf der 48 Monate ermöglicht.
Auswirkungen der Befristung
Diese Änderungen hebeln hart erkämpfte Grundlagen des Arbeitsrechts aus und öffnen Tür und Tor für eine weitere Prekarisierung. Für viele bedeutet Befristung bereits jetzt Probleme bei der Lebensplanung, der Familiengründung, der Wohnungssuche, der Kreditaufnahme und der beruflichen Entwicklung.
Organisierung soll erschwert werden
Darüber hinaus zerstört eine sachgrundlose Befristung jegliche Mündigkeit der Beschäftigten, die sich beim Arbeitgeber nichts zuschulden kommen lassen dürfen. Wir sollen den Mund halten und hart schuften, notfalls auch mit Krankheit, denn die nächste der sechs Verlängerungen steht bald an. In dieser Unterwürfigkeitssituation wird auch betriebliche und gewerkschaftliche Organisierung weiter erschwert. Hier müssen beim DGB die Alarmglocken läuten.
Umsetzung unklar
Viele Details müssten konkretisiert werden. Wann tritt die Änderung in Kraft und für wen gilt sie? Beschäftigten bleibt hier viel Raum für Spekulationen. Es ist weder klar, ob die rückwirkende Erhöhung der Verlängerungen und Maximaldauer für bereits geschlossene befristete Anstellungen gilt, noch ob der genannte Stichtag (31.12.2030), ab dem diese Verschlechterungen wieder zurückgenommen werden sollen, auch rückwirkend die Dauer verringert. Denn offiziell plant die Bundesregierung, diese Verschlechterungen wieder (zumindest teilweise) zurückzunehmen. Doch wenn die Vergangenheit uns eines gelehrt hat, dann, dass solche Maßnahmen im Sinne des Kapitals nie wieder freiwillig zurückgenommen werden.
Ein gutes Beispiel für sogenannte „Ausnahmemechanismen“, die am Ende zur Standardpraktik werden, ist die Leiharbeit. Ursprünglich als kurzzeitige Überbrückung von Engpässen oder Phasen mit erhöhter Arbeitsbelastung gedacht, ist sie mittlerweile ein gängiges Geschäftsmodell in vielen Branchen. Auch in der Arbeitsvermittlung ist die Leiharbeit ein beliebtes Instrument. Allerdings sorgt sie nur einseitig für ein „effizienteres“ Anstellungsverhältnis, nämlich für die Firmen. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigte, dass nur knapp 30 Prozent der in Leiharbeit Vermittelten eine Festanstellung finden.
Widerstand formieren
Um dieses Szenario zu verhindern, muss jetzt massiver Widerstand gegen die Verschlechterungen organisiert werden. Und zwar schon aus Selbsterhaltungstrieb: Die Gewerkschaftsführungen, die bisher eher mit lauwarmer Kritik an den Regierungsplänen aufgefallen sind, sollten darüber nachdenken, wie drastisch allein die Ausweitung dieses Damoklesschwerts die Organisierungsarbeit in den Betrieben erschwert. Wir müssen für sichere Arbeit und ein planungssicheres Leben kämpfen und uns jetzt gemeinsam in unseren Betrieben, aber auch betriebsübergreifend, organisieren. Auch die Betriebsräte sind gefragt, keine weitere Befristung in ihren Betrieben zuzulassen und sich gemeinsam gegen eine Zwei-Klassen-Belegschaft einzusetzen. Des Weiteren müssen die derzeitigen Sozialproteste zusammengeführt und der Regierung gezeigt werden, dass solche Verschlechterungen mit uns nicht zu machen sind. Diese Verschlechterungen werden sich nicht auf einzelne Bereiche beschränken. Sie werden auch nicht rückgängig gemacht, sondern verschieben die Kräfteverhältnisse noch weiter zugunsten der mächtigen Leute, die die Produktionsmittel besitzen. Über diese Kämpfe hinaus muss auch bei den gesellschaftlichen Verhältnissen angesetzt werden, denn ohne die Überwindung des Kapitalismus können die Verschlechterungen bestenfalls verschoben werden. Das bedeutet, sich für eine sozialistische Gesellschaft einzusetzen, in der die Produktionsmittel in Gemeineigentum sind und die arbeitende Bevölkerung bestimmt, wie und zu welchen Bedingungen produziert wird. Dann stehen die Bedürfnisse der Menschen und nicht die Profite weniger im Mittelpunkt.