Am Kapitalmarkt angelegte Betriebsrenten sind keine Lösung
Der DGB hat sich von einer Rentenkommission, in der u.a. auch Ricarda Lange von den Grünen und Kevin Kühnert von der SPD vertreten waren, Empfehlungen für ein „zukünftiges und tragfähiges Alterssicherungssystem für alle Generationen“ erarbeiten lassen. Ende Juni 2026 wurden die Empfehlungen veröffentlicht.
von Lucie Dussle, Stuttgart
Diese Kommission wurde von niemandem gewählt. Viele Gewerkschafter*innen werden sich fragen, warum die Gewerkschaften eine solche Kommission brauchen und ihre Forderungen zur Rente nicht selbst erarbeiten können. Schaut man genauer auf die Vorschläge, drängt sich die Antwort auf, dass sich die Gewerkschaften im vorauseilendem Gehorsam an schwer wiegende Forderungen von Regierung und der Unternehmen anpassen sollen. Anstatt den Ausbau der gesetzlichen Rente zu einer zuverlässigen alleinigen Rente und dafür auch höhere Staatszuschüsse zu fordern, wird das „Zwei-Säulen-Modell“ von gesetzlicher Rente und Betriebsrente propagiert. Die Betriebsrente soll durch Steuerentlastungen für die Unternehmen ein Anreiz sein und gleichzeitig ist sie ein Geschäftsmodell für die Finanzmärkte. Auch das von der Regierung angepeilte „Generationenkapital“ wird als Quelle zur ergänzenden Finanzierung der gesetzlichen Rente akzeptiert. Bei beidem gilt: Die Renten würden den Risiken dieser Märkte ausgesetzt. Gewinner wären die Investoren an den Finanzmärkten.
Renteneintrittsalter
Die Erhöhung des Renteneintrittalters wird von der Kommission zwar zurecht abgelehnt. Gleichzeitig fordert sie aber „eine Politik, die das Erwerbspotenzial in allen Altersgruppen erschließt und durch gute, gesunde Arbeitsbedingungen längeres Arbeiten tatsächlich ermöglicht.“ Diese Formulierung lässt auch eine andere Interpretation zu, nämlich dass eine noch längere Lebensarbeitszeit eine politische Zielsetzung sein sollte. Die Forderung der Gewerkschaften müsste klar eine Absenkung des Renteneintrittalters auf 60 Jahre ohne Abschläge sein.
Finanzierung gesetzlicher Rente
Die Finanzierung der gesetzlichen Rente soll durch „leicht höhere Beiträge“, Steuern und zusätzliche Steuern auf hohe Vermögen gewährleistet werden. Höhere Beiträge senken aber die Einkommen der Beschäftigten. Gewerkschaften müssen das ablehnen. Nur die Unternehmen sollten höhere Beiträge leisten. Eine weitere Empfehlung ist, dass schrittweise alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, so dass sie zu einer „Erwerbstätigenversicherung“ wird. Das ist eine richtige Forderung. Damit ist die Finanzierung eines ausreichenden Rentenniveaus aber nicht gesichert. Auch von Kapital- und Mieteinkommen sollten Rentenbeiträge in die gesetzliche Rente abgeführt werden. Die Rente muss auch zuverlässig durch Zuzahlungen aus Steuermitteln finanziert werden, da über die Rente viele Sozialleistungen finanziert werden, für die keine Beiträge bezahlt werden. Diese Zuzahlungen fordert die Kommission auch.
Gleichzeitig wird als weitere Möglichkeit zur Finanzierung der gesetzlichen Rente ein „Generationenkapital“ genannt, mit dem der Staat einen Kapitalstock finanziert und deren Erträge die Renten finanzieren sollen. Es wird gesagt, dass dafür große Beträge notwendig wären, die über Steuern aufgebracht werden sollten, mit denen aber angeblich „dauerhaft sowohl der Bund als auch die Beitragszahlenden entlastet werden“ könnten. Hier wird offen die Politik der Bundesregierung übernommen und die Rente den Finanzmärkten ausgeliefert. Das ist abzulehnen!
Rentenhöhe
Beim Thema „Versorgungsanspruch“ stellt die Kommission fest, dass für eine den Lebensstandard sichernde Rente ein Netto-Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent des Nettolohns nötig ist. Dieses Niveau soll durch schrittweise Anhebung der gesetzlichen Rente auf 53 Prozent und zusätzlich die Auszahlungen der Betriebsrente erreicht werden.
Um auf eine rein gesetzliche Rente knapp über der Armutsgrenze zu kommen, ist ein Mindestlohn von 21 Euro nötig. Es wäre eigentlich Aufgabe der Gewerkschaften für einen gesetzlichen Mindestlohn von 21 Euro und für höhere Tariflöhne zu kämpfen. Für Menschen mit unterbrochenem Erwerbsleben oder die prekär beschäftigt wurden, müssten die Gewerkschaften eine gesetzliche Mindestrente von 1.000 Euro plus Warmmiete fordern.
Betriebsrente
Etwa 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben eine Betriebsrente. Im Osten haben Dreiviertel aller Menschen nur die gesetzliche Rente. Von ca. 22 Millionen Rentner*innen in Deutschland hat ungefähr jede dritte Person eine Betriebsrente. Die Höhe der betrieblichen Rente hängt von der Betriebszugehörigkeit, Höhe des Einkommens, Arbeitgeber*innenzuschüsse, von der Branche und von dem Tarifvertrag sowie von der Art der betrieblichen Altersvorsorge ab.
Bei privaten Unternehmen betrug die durchschnittliche Netto – Betriebsrente im Jahr 2023 für Männer 521 Euro für Frauen 268 Euro, laut der Arbeitsgemeinschaft betrieblicher Altersvorsorge.
Bei der Betriebsrente wird von der DGB-Rentenkommission empfohlen, dass alle Unternehmen verpflichtet werden sollen eine betriebliche Altersversorgung auf tariflicher Basis für alle Beschäftigten anzubieten. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen einbezogen werden. Sie müssen einschlägige Tarifverträge verbindlich anwenden, festgelegt durch die zuständige Gewerkschaft. So sollen Geringverdiener, Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte in kleinen Unternehmen profitieren. Konkret gefordert wird, dass Unternehmen zwei Prozent des Bruttolohns im Jahr einzahlen aber nicht weniger als 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (aktuell 988,75 Euro).
Durch die Beiträge zur Betriebsrente sinkt der Bruttolohn der zur Versteuerung und für die Abgaben an die Renten- und anderen Sozialversicherungen herangezogen wird. Das heißt, dass die Einnahmen der gesetzlichen Rente, der Krankenkassen-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sinken, da sowohl Beschäftigte als auch Unternehmenunterhalb der Bemessungsgrenze weniger Sozialabgaben zahlen. Das senkt wiederum die Ansprüche der Beschäftigten in diesen Bereichen und damit fallen auch die gesetzlichen Rentenansprüche der Beschäftigten geringer aus.
Betriebsrenten vor 2000 waren in der Regel Verträge, bei denen die Höhe der Auszahlung auch noch die Bezeichnung Rente verdiente. Seither sind viele Angriffe nicht nur auf die gesetzliche Rente sondern auch auf die Betriebsrenten erfolgt. Die daraus folgenden Änderungen führten zu stetigen Verschlechterungen für die Beschäftigten.
Das 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz mit dem sogenannten „Sozialpartnermodell“ von 2018 und das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz mit Wirkung vom 22. Januar 2026 wurden als Verbesserung für die Lage von Geringverdiener*innen bei der Rente verkauft. Im wesentlichen sind die Gesetze nur ein Vorteil für die Kapitalist*innen. Sie werden steuerlich entlastet und müssen keine Zusagen über eine Höhe der Betriebsrente machen. Seit Januar 2026 können auch riskante Anlagen für höhere Renditen genutzt werden. Das bedeutet, dass die Einzahlungen für Betriebsrenten einfach weg sein können, wenn die Renditen der Anlagen nicht erbracht werden. Mit diesen Gesetzen wird das Risiko der kapitalgedeckten Betriebsrente komplett auf die Lohnabhängigen abgewälzt.
Im Moment wird bei der Betriebsrente hauptsächlich die Form der Entgeltumwandlung genutzt (Beschäftigte können von ihrem Bruttolohn Beiträge in die Betriebsrente umwandeln). Die Unternehmen müssen von den eingesparten Sozialbeiträgen nur 15 Prozent in die betriebliche Altersvorsorge einbringen. Für die Zukunft lassen die Empfehlungen der DGB-Rentenkommission keine wirklichen Änderungen an diesem Verfahren erkennen. Die Leistungen der Betriebsrente werden über sechs mögliche Wege aufgebaut: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage und Sozialpartnermodell. Alle sechs Wege basieren auf Anlagen im Kapitalmarkt. Es bleibt ein gutes Geschäftsmodell für Versicherungen, Finanzdienstleister und Banken. Sie werden auf jeden Fall profitieren.
IGM-Kongress 2023: Drei Viertel gegen Betriebsrenten-„Sozialpartnermodell“
Auf dem IG Metall-Kongress 2023 gab es vom Vorstand einen Antrag auf der Grundlage des „Sozialpartnermodells“ künftig Tarifverträge über Betriebsrenten abzuschließen. Im Bezirk Baden Württemberg gab es bereits Gespräche mit den Metallunternehmen. Der Antrag entfachte eine lebhafte und kontroverse Diskussion. Viele Delegierte sprachen sich dagegen aus, Betriebsrenten ohne festgelegte Rentenhöhe abzuschließen und die Renten vom Aktienmarkt abhängig zu machen, bei dem am Ende noch nicht mal die eingezahlten Beiträge sicher sind. Am Ende stimmten drei Viertel der Delegierten gegen den Vorstand und gegen das Betriebsrenten-„Sozialpartnerschaftsmodell“. Wie kann es sein, dass die DGB-Rentenkommission, das ignoriert und die IGM-Vorsitzende Christiane Benner als Vertreterin der größten Einzelgewerkschaft sich über den Beschluss der Delegierten hinwegsetzt?
Zusatzversorgung öffentlichen Dienst (ZVK und VBL)
Die Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst sind die größten Pflichtbetriebsversicherungen, die durch unterschiedliche Tarifverträge geregelt sind. Bundesweit sind 4,9 Millionen Beschäftigte über die Versorgung des Bundes und der Länder (VBL) oder der kommunalen Zusatzversorgungen (ZVK) pflichtversichert. 2002 gab es hier wesentliche Verschlechterungen. Im Schnitt lag die ausbezahlte Zusatzrente 2024 brutto bei 320 Euro pro Monat. (VBL-Geschäftsbericht).
Uns sind keine extra ausgewiesenen Statistiken über die durchschnittliche Rentenhöhe für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst bekannt, aber bei einer tatsächlich ausbezahlten durchschnittlichen gesetzlichen Rente von brutto 1180 Euro pro Monat, ergäbe sich mit solchen Betriebsrenten eine Rente von 1500 Euro. Von Betriebsrenten werden nicht nur Steuern abgezogen, es werden auch noch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Um auf 70 bis 90 Prozent des Nettoverdienstes zu kommen, müssten die Betriebsrenten also für sehr viele Beschäftigte weit höher ausfallen. Das ist bei dem Modell des DGB jedoch unrealistisch.
Erklärt: Beispiel für tarifgebundene zukünftige Betriebsrenten (fiktiv)
Beschäftigte erhalten eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form der reinen Beitragszusage des Arbeitgebers, also ohne Garantien bei der Kapitalanlage, im Rahmen des Sozialpartnermodells (SPM). Die neue Betriebsrente wird unternehmensfinanziert eingerichtet. Das Unternehmen zahlt einen Grundbeitrag von 2,0 Prozent des Bruttojahresentgelts in die bAV für jeden Beschäftigten ein (mindestens 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße).
Darüber hinaus steht es den Beschäftigten frei, zusätzlich in Form der Entgeltumwandlung einzuzahlen. Sie können freiwillig 1,0 Prozent oder 2,0 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts einzahlen. Dann zahlt das Unternehmen auf den umgewandelten Beitrag zusätzlich noch 15 Prozent pauschalen Unternehmenszuschuss, soweit das Unternehmen dadurch selbst Sozialversicherungsbeiträge spart.
Darüber hinaus leisten die Arbeitgeber*innen noch vier Prozent Sicherungsbeitrag. Dieser dient als Sicherungspuffer zum Ausgleich von Marktschwankungen in der Rentenphase. Zielrendite für das SPM sind 3,5 Prozent pro Jahr.
Durchsetzung von Forderungen unklar
Es ist aus all diesen Gründen zweifelhaft, dass selbst unter optimalen äußeren Bedingungen die Modell-Rechnung des DGB für viele Millionen Beschäftigte aufgeht. Vor allem sollte das Konzept abgelehnt werden, weil es die gesetzliche Rentenversicherung schwächt und dafür Geld, welches den Lohnabhängigen zusteht, auf die Finanzmärkte wirft – ohne jegliche Haftung durch die Kapitalseite.
Hinzu kommt: Der Vorschlag des DGB ist, dass die Gewerkschaften Tarifverträge mit den Unternehmen über die genaue Ausgestaltung aushandeln. Damit leistet man der Zersplitterung der Rentenregelungen auf Kosten der gesetzlichen Rente Vorschub. In nicht tarifgebundenen Unternehmen soll sich an bestehenden Tarifregelungen orientiert werden. Die Frage der Durchsetzung von Forderungen wird von der DGB-Rentenkommission überhaupt nicht angeschnitten.
Unternehmen und weite Teile der Regierung wollen die Arbeitskosten senken. Selbst für die minimalen Verbesserungen, die bei den Empfehlungen gemacht wurden – wie eine Steigerung des gesetzlichen Rentenniveaus – braucht es eine hohe Durchsetzungskraft, die die Gewerkschaften nur mit Aktionen der Lohnabhängigen bis hin zum Streik erreichen können.
DieVorschläge der vom DGB eingesetzten Rentenkommission, die in die richtige Richtung gehen, drohen daher wenig ernstgemeinte Forderungen zu sein, für die kein Kampfplan zur Durchsetzung aufgestellt wird. Die Vorschläge, die in die falsche Richtung gehen, liefern hingegen der Bundesregierung politische Munition, ihre Pläne zur Schwächung der gesetzlichen Rente voranzutreiben. Dagegen muss innergewerkschaftliche Opposition organisiert werden.
Quellen:
DGB-Rentenkommission-Empfehlungen 26.6.26
Deutschland-rechner.de/renten-rechner
bavheute.de
labournet.de/Bachmann-express0616
Bundesregierung.de/betriebsrente-2381928
vorwärts/rentenreform-betriebsrente
Tarifvertrag Apotheker adexa-online.de/Tarifverträge 18.2024
praktischkommune.de/zusatzversorgung-öffentlicher-dienst-pflicht 2026
Handelsblatt.com Gesetzliche Rente bevorzugt – IG Metall beerdigt das Sozialpartnermodell 25.10.2023
fondsprofessionell.de/versicherungen/news/headline/neues-sozialpartnermodell