Rückkehr des Radikalenerlasses 2.0?

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Zur Wiederauflage der Regelanfrage im Öffentlichen Dienst

Das Land Hamburg will mit einer Wiederauflage der Regelanfrage für Beschäftigte des Öffentlichen Diensts vorgeblich Rechtsextremist*innen und Islamist*innen aus dem Staatsdienst entfernen. Die Historie zeigt: Solche Maßnahmen trafen in Zeiten zugespitzter Klassenkämpfe vor allem die breite Arbeiter*innenbewegung, Gewerkschafter*innen und Sozialist*innen. Welche Folgen drohen heute?

Von Gregor Schaper, Hamburg

Wiedereinführung der Regelanfrage

Seit August 2026 gilt, beschlossen mit den Stimmen der SPD, CDU und Grünen, im Öffentlichen Dienst in Hamburg das sogenannte „Resilienzgesetz“: Künftig werden alle Bewerber*innen in Hamburg vor Einstellung in den öffentlichen Dienst unter Generalverdacht gestellt und vorab durch eine Abfrage beim Verfassungsschutz überprüft, ob eine „verfassungsfeindliche“ Gesinnung vorliegt.

Betroffen von der Regelabfrage sind zahlreiche Beschäftigte: von Beamt*innen und Tarifbeschäftigten wie Lehrer*innen, Erzieher*innen, Pfleger*innen und Hausmeister*innen bis hin zu studentischen Hilfskräften an den Hamburger Universitäten. Liegen dem Verfassungsschutz Informationen gleich welcher Art vor, droht eine Nicht-Einstellung bis hin zur Entlassung.

Vorbildfunktion für andere Bundesländer

Wenngleich Hamburg mit dieser Regelung als Bundesland am weitesten geht: Auch weitere Bundesländer wie Schleswig-Holstein planen oder haben wie Rheinland-Pfalz, Hessen und Brandenburg bereits schärfere Regelungen zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerber*innen im öffentlichen Dienst in den vergangenen Jahren eingeführt.

Nicht zuletzt das laufende Verfahren zur Einstufung der AfD-Gesamtpartei als offiziell rechtsextrem kann dabei zum Katalysator werden, dass der Ruf nach einer bundesweit vereinheitlichten Einführung der Regelabfrage und damit einer Wiedereinführung der Berufsverbote laut wird.

Wen trifft die Regelabfrage tatsächlich?

Die Landesregierung aus SPD und Grüne behauptet zwar öffentlich, dass die Regelabfrage sich insbesondere gegen und Rechtsextreme und Islamist*innen richtet. Doch ein Rundschreiben des Hamburger Senats an alle Personalabteilungen im öffentlichen Dienst macht deutlich, dass es in der Praxis besonders gegen Linke und Gewerkschafter*innen gewendet werden wird.

In dem Rundschreiben wird die Definition der „Freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ erläutert zur Anwendung in Praxisentscheidungen und sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 gegen die NPD bezogen. Als Anzeichen eines gegen diese Grundordnung gerichteten Handelns wird ausgerechnet das „Infragestellen von Privateigentum“ beispielhaft zitiert – wofür Rechtsextreme und Islamist*innen nicht bekannt sind –, während die im Urteil deutlich stärker gewichteten Ausführungen zu Rassismus, Antisemitismus und weiteren Diskriminierungsformen unterbleiben.

Neuauflage des historischen Radikalenerlass von 1972

Die Regelanfrage hat damit offensichtliche historische Parallelen zum von der SPD unter Willy Brandt im Nachgang zur 68er-Bewegung eingeführten Radikalenerlass von 1972, die unter dem Schlagwort der „wehrhaften Demokratie“ den Staat vor „Verfassungsfeinden“ offiziell sowohl von links und rechts schützen wollte und in der Praxis fast ausschließlich Kommunist*innen und weitere Linke aus dem Staatsapparat getroffen hat.

Auch beim Radikalenerlass wurden durch Regelanfragen alle Bewerber*innen im öffentlichen Dienst auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung geprüft. Über 1.500 Beschäftigte wurden aus dem Staatsdienst entfernt oder nicht eingestellt, was bei Berufen wie Lehrer*innen, Eisenbahner*innen und Postbeamt*innen faktisch einem Berufsverbot gleichkam.

Autoritärer Staatsumbau zur Verteidigung des Kapitalismus

Das Signal der Regelabfrage ist klar: Die Regelabfrage wird gesellschaftlich und politisch engagierte Menschen unter Druck setzen und einschüchtern. Ein Beleg für diese Absicht zeigt sich in einem Vorfall vom Juni 2026. Eine GEW-Funktionärin aus Hamburg wurde auf Ihrem Heimweg von einem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes mit ihrem vollen Namen und auf ihr gewerkschaftliches und politisches Engagement sowie ihre Mitarbeit in verschiedenen Bündnissen angesprochen.

Die Einführung neuer Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen findet in Zusammenhang mit einer neuen Phase von kapitalistischen Krisen statt, in der die Herrschenden mit dem Sozialabbau und Militarisierung einen Generalangriff auf unsere Lebensstandards und Errungenschaften der Arbeiter*innenbewegung einläutet zur Sicherung der Profite der deutschen Konzerne und Banken.

Es ist jedoch erst diese Politik im Interesse des Kapitals, die zu einer zunehmenden Legimitationskrise und Polarisierung der bürgerlichen Demokratie und einer zunehmenden Entfremdung breiter Teile der Arbeiter*innenklasse von bürgerlichen Parteien führt, die nun in den Augen des pro-kapitalistischen Establishments droht, die Funktionsweise des bürgerlichen Staats zu beeinträchtigen.

Umso wichtiger wird es, dass Die Linke und DGB-Gewerkschaften bei den zukünftig zu erwartenden Repressionen gegen politisch aktive Menschen Proteste und Bündnisse zur Verteidigung demokratischer Rechte initiieren, mit dem Kampf gegen die Sozialangriffe verbinden und den Zusammenhang zwischen kapitalistischer Krise und dem autoritären Staatsumbau aufzeigen.