Warkens Angriff auf unsere Gesundheit

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Ran an die Profite der Pharmaindustrie zur Finanzierung des Gesundheitswesens!

Die Gesetzlichen Krankenkassen weisen aktuell insgesamt Defizite von zehn Milliarden Euro auf. Für die nächsten Jahre werden Defizite von bis zu zwanzig Milliarden Euro jährlich erwartet. (ab 2027 15 Milliarden, bis 20230 30 Milliarden) Seit Monaten wird darüber diskutiert, wie dieses Defizit ausgeglichen werden kann. Nina Warken (CDU) als Gesundheitsministerin hatte dafür die FinanzKommission Gesundheit einberufen, um „Sparmaßnahmen“ auszuarbeiten. Die Kommission legte nun 66 Punkte vor, von welchen die Ministerin den Großteil in das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz übernehmen möchte. Die geplanten Maßnahmen stellen einen massiven Angriff auf die Lohnabhängigen und sozial Benachteiligten dar.

Von Anne Pötzsch, Pflegekraft und Medizinstudentin, Sol Dresden

Ziel des neuen Gesetzes sei eine Beitragsstabilisierung, welche durch massive Kürzungen erreicht werden soll. Privatversicherte, die meist deutlich besser verdienen, Vermögende, Kapitalerträge und (Pharma-)Konzerne werden hingegen nicht in die Pflicht genommen. Gesundheitsministerin Warken möchte ihren Gesetzesentwurf für die Kürzungen noch vor dem Sommer durch den Bundestag und in den Bundesrat bringen. Es wirkt so, als solle durch das Tempo verschleiert werden, welche Folgen dieses Paket an Einschnitten für die Versicherten (neunzig Prozent der Bevölkerung), Lohnabhängige und Patient*innen haben wird. 

Grundaussage der Gesetzesvorlage ist die angebliche Notwendigkeit der Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen. Es existiert jedoch ein Einnahmeproblem, weil Krankenkassenbeiträge gedeckelt sind, Menschen mit hohen Einkommen in die Private Krankenversicherung flüchten und andere Einkünfte wie Kapitalerträge nicht zu Abgaben in die Sozialversicherungen verpflichtet sind. Bei den Ausgaben ist das System so hoch komplex und verwoben, dass dort viel Geld verloren geht und gleichzeitig riesige Profite aus dem Gesundheitssystem abgegriffen werden können.

Angriff auf Lohnarbeitende

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das Krankengeld sind elementare Bestandteile der sozialen Daseinsvorsorge für die Arbeiter*innenklasse. Vor allem die Lohnfortzahlung innerhalb der ersten sechs Wochen ermöglicht, dass man bei Krankheit genesen kann und nicht von Lohnarbeit belastet wird. Nach diesen sechs Wochen Krankheit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten siebzig Prozent des Bruttolohns. Das bringt für viele bereits finanzielle Probleme. Nach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren mit derselben Diagnose rutscht man dann in andere Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Rente. Bis jetzt erlaubte diese Regelung, dass bei einer neuen Erkrankung innerhalb von den drei Jahren die Zählung neu beginnt und weitere 78 Wochen Krankengeld geleistet wurden. 

Durch die von Warken geplante Reform soll das Krankengeld auf 65 Prozent des Bruttolohns sinken und Krankengeld nur noch 78 Wochen innerhalb von drei Jahren insgesamt gezahlt werden – egal, ob mehrere Erkrankungsperioden mit mehreren Erkrankungen vorliegen.

Auch das Kinderkrankengeld für Eltern soll angegriffen werden. Hier soll sich die Höhe ebenfalls um fünf Prozent von neunzig Prozent auf 85 Prozent des Nettoeinkommens reduzieren.

Auch schlug die FinanzKommision Gesundheit vor, die Teilkrankschreibung einzuführen. So sollen Ärzt*innen zukünftig mit ihren Patient*innen aushandeln, wie viel Lohnarbeit im Krankheitsfall geleistet werden kann.

Sowohl der Angriff auf das Krankengeld als auch die Einführung einer Teilkrankschreibung sind direkte Angriffe auf uns als Arbeiter*innenklasse. Es ist an Absurdität nicht zu überbieten, dass jetzt im Behandlungszimmer Ärzt*innen für die Arbeitgeber*innen und den Staat verhandeln sollen, wie viel Lohnarbeit Erkrankte noch leisten können. Das Gesundheitssystem ist nicht dafür da, die Gewinne von Unternehmen zu sichern, sondern bei Erkrankung und Gesundheitsthemen Menschen zu begleiten. Die Arbeiter*innen inklusive der Ärzt*innen im Gesundheitssystem sind den Patient*innen und sich selbst verpflichtet und nicht den Banken und Konzernen.

Aus Krankheit folgt nun noch mehr Armut

Armut macht krank und Krankheit macht arm. Das zeigen Studien sehr deutlich. Aus dem Vorschlag von Warken geht hervor, dass auch die Zuzahlungen für Rezepte, vermutlich auch Heilbehandlungen wie Physiotherapie, steigen sollen. Die Zuzahlung pro Rezept soll auf bis zu 15 Euro angehoben werden. Zwar wird die Zuzahlung weiterhin auf jährlich zwei Prozent des Haushaltsbruttoeinkommen (bei chronisch Kranken ein Prozent) gedeckelt, jedoch müssen auch diese Beträge erstmal erbracht werden. Neben der Kürzung des Krankengeldes sollen die Patient*innen auch noch in diesem Punkt belastet werden. (Chronisch) krank sein ist teuer und wird künftig noch teurer.

Big Pharma

Hingegen möchte man Pharmakonzerne kaum zur Kasse bitten. Zwar sollen die Konzerne den einzelnen Krankenkassen geringfügig mehr Rabatte einräumen, aber zu hohe Forderungen möchte man nicht stellen, da man so angeblich Innovation verhindere. Dies ist falsch und zeigt sehr deutlich, wie sehr die Bundesregierung die Interessen der Pharmaindustrie im Auge hat. Die Menschen, die forschen und Medikamentenentwicklung voranbringen, sind nicht die, die hohe Profite abschöpfen. Es sind die Aktionär*innen und CEOs, die sich über die überteuerten Medikamente an unseren Krankenkassenbeiträgen bereichern. Arzneimittelausgaben sind der zweitgrößte Ausgabenposten der GKV.  Die Preise steigen stetig und stehen nicht im Zusammenhang mit den Entwicklungs- und Herstellungskosten. Die Leistungsausgaben für Arzneimittel sind von 2020 zu 2024 um circa dreißig Prozent gestiegen. Diese Profitsteigerung wird sich fortsetzen und Erkrankte müssen über ihre Zuzahlungen die Mehrausgaben deckeln.

Einsparungen in Kliniken und Praxen                 

In den Krankenhäusern möchte man die Ausgaben um mehrere Milliarden Euro senken. Diese Kürzungen stellen den größten Anteil im neuen Gesetz dar, auch weil das Pflegebudget betroffen ist. Auf die Ambulantisierung wird im neuen GKV-Gesetz weiterhin gedrängt, indem die Zielzahlen für ambulante Operationen nach oben gezogen werden. Kurzliegerpauschalen von maximal zwei Übernachtungen sollen eingeführt werden. Vergütungen werden ein weiteres Mal pauschal gedeckelt mit dem Verweis auf die Ambulantisierung, während die Praxen die Versorgung der Menschen nicht sicherstellen können.

Gleichzeitig sollen Sondervergütungen in den Praxen wegfallen, die unter anderem einst eingeführt worden sind, um in dringlichen Fällen einen Termin bereit zu stellen. Für Hausärzt*innen sollen unter anderem die Sondervergütung für das HZV-Programm (Hausarztzentrierte Versorgung) gekürzt werden. Das HZV ist der Vorreiter für das Primärarztsystem, was Warken eigentlich einführen möchte. Natürlich lässt sich darüber diskutieren, ob es nicht mehr Praxen und Personal bräuchte als teure Sonderhonorare für Ärzt*innen, aber der Wegfall dieser Pauschalen wird vermutlich die Probleme bei der ambulanten Versorgung noch mehr verschärfen. Dies wurde bereits von Verbänden vorausgesagt. Und das, obwohl in allen möglichen Reformen die Ambulantisierung in den Fokus gerückt worden ist.

Auch möchte Warken vor gewissen Operationen eine verpflichtende Zweitmeinung einführen. Bei fehlender Zweitmeinung für geplante Operationen sollen Strafzahlungen fällig werden. Patient*innen haben bereits heute einen (berechtigten) Anspruch auf eine Zweitmeinung. Diese verpflichtend einzuführen, während kaum Fachärzt*innentermine zu bekommen sind, wird für Patient*innen negative Folgen haben. Wie lange sollen die Menschen auf ihre benötigten Operationen warten? Wenn man gegen unnötige Operationen vorgehen möchte, muss der finanzielle Druck von den Kliniken genommen werden, der dafür sorgt, dass Patient*innen unnötige Operationen empfohlen werden.

Wenn Kliniken und Praxen ständig von Kürzungen betroffen sind, wird die Versorgung immer schlechter, weil Patient*innen keine Termine und kein vorhandenes Gesundheitspersonal finden. Dadurch werden die Menschen immer kränker und die Versorgung immer aufwendiger und auch teurer.

Einschränkung des Pflegebudgets

Das Pflegebudget wurde 2020 eingeführt und sorgte dafür, dass die Pflege „am Bett“ (patient*innennahe Pflege) aus den DRG (Fallpauschalen) herausgenommen wurde. Seitdem wird die Pflege am Bett im Krankenhaus kostendeckend refinanziert. Das sorgte dafür, dass nach fast zwei Jahrzehnten der Fallpauschalen und dem daraus resultierenden Kostendruck auf die Pflege leichte Entspannung eintrat und Pflegekräfte theoretisch wieder uneingeschränkt eingestellt werden konnten. Zwar konnten dadurch nicht alle offenen Stellen besetzt werden, weil es überhaupt nicht genügend Pflegekräfte gibt, aber Kliniken konnten die Stationen besser besetzen. Auch Hebammen, welche auf bettenführenden Stationen tätig sind, werden seit 2025 vollständig aus dem Pflegebudget re-finaziert. Mit Warkens Vorschlag soll das Pflegebudget nun eingeschränkt werden. Tariferhöhungen sollen nicht mehr eins zu eins refinanziert werden und sollen gedeckelt werden. Damit greift die Regierung indirekt in die Tarifverhandlungen ein, da die Einnahmen der Kliniken durch die Fallpauschalen und künftig auch wieder das Pflegebudget reglementiert werden. Tariferhöhungen könnten dann nur noch aus den Fallpauschalen (mit der Krankenhausreform Vorhaltepauschale + Fallpauschale) finanziert werden, die aber seit 2020 keinen Anteil mehr für Pflege am Bett beinhalten.

Warken rechtfertigt die Pläne aus dem Gesundheitsministerium, damit, dass es eine Überfinanzierung der Pflege in Kliniken gebe und dass das Pflegebudget missbraucht würde. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe weist darauf hin, dass die steigenden Pflegekosten Ausdruck des steigenden Bedarfes und des Nachhohleffektes nach Jahren von Unterfinanzierung seien. Der vermeintliche Missbrauch des Pflegebudgets für pflegefremde Tätigkeiten ist eventuell dem geschuldet, dass nicht-pflegerisches Personal weiterhin aus den viel zu knappen Fallpauschalen bezahlt werden muss. 

Die Einschränkung des Pflegebudgets wird wieder zu einer Verschärfung der Personalsituation führen, weil die Pflegestellen nicht mehr finanziert werden können. Dies schadet nicht nur den Pflegekräften sowohl durch fehlende Lohnsteigerungen als auch durch Anstieg der Arbeitsbelastung, sondern auch den Patient*innen.

Weitere Kürzungen

Im Kürzungspaket Warkens soll auch die Familienversicherung von Ehepartner*innen ab 2028 wegfallen. Ausnahmen bestehen, wenn das Paar Kinder unter sieben Jahren, behinderte oder pflegebedürftige Kinder hat; wenn Angehörige gepflegt werden und deshalb keine sozialversicherungspflichtige Lohnarbeit ausgeübt wird; oder wenn der*die mitversicherte Ehepartner*in verrentet ist. Der Versicherungssatz für die Mitversicherung für Ehepartner*innen soll künftig 3,5 Prozent des Einkommens der*des versicherten Ehepartner*in betragen.

Positiv kann erwähnt werden, dass Homöopathie aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gestrichen werden soll und zukünftig nur Behandlungen und Therapien finanziert werden sollen, für die eine wissenschaftliche Evidenz vorliegt. Das kann für die Homöopathie nicht erbracht werden. Merkwürdig ist natürlich, dass Evidenz scheinbar nur herangezogen wird, wenn es um Kürzungen von Leistungen geht, aber keine Rollen spielt, wenn diese zum Beispiel aufzeigt, dass genügend Personal die Versorgung signifikant verbessern würde.

Ebenfalls sollen die Krankenkassen in ihrem Verwaltungsapparat sparen, das Werbebudget soll reduziert werden und außertarifliche Vergütungen von Führungskräften, des Medizinischen Dienstes und der Kassenärztlichen Vereinigung begrenzt werden.

Warkens Pläne reichen aber über die Gesetzlichen Krankenkassen hinaus. Sie möchte auch die Pflegekassen „entlasten“, indem der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz indirekt steigt, da Zuschüsse später greifen sollen. Zudem soll eine Pflegebedürftigkeit zukünftig schwerer zu erhalten sein, indem die Definitionen für die Pflegegrade nach oben gesetzt werden. Dadurch würde die Zahl der offiziell Pflegebedürftigen sinken und die Kosten für die Pflegekassen fallen.

Grundlegende Veränderung statt diverse (Kürzungs-)Reformen!

Es fehlt Geld in den Gesetzlichen Krankenkassen. Das ist ein Fakt, der unbestreitbar ist. Jedoch liegt, wie eingangs beschrieben, das Problem nicht bei den Versicherten und den von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen. Das Problem liegt in den fehlenden Einnahmen und den Profiten in Milliardenhöhe, die aus dem Gesundheitssystem abgeschöpft werden. Das von Profitlogik geprägte Gesundheitssystem ist marode und krank. Solange es darum geht, mit MVZs, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, der Arzneimittelherstellung etc. riesige Profite zu generieren, werden wir keine Verbesserung erreichen können.

Die immer wieder neu aufgesetzten Reformen und Gesetze greifen uns als Arbeiter*innenklasse immer wieder an, bitten uns über die Erhöhung von Beiträgen und Eigenanteilen zur Kasse, während Konzerne verschont bleiben und die Profitgier noch unterstützt wird. Auch bringen die Reformen in Pflege, Rettungswesen, Gesetzlichen Krankenkassen, Praxen und Krankenhäusern immer mehr Komplexität mit sich, wo schon allein die Erstellung und die Verwaltung der Reformen sehr viel Geld kostet.

All das zeigt: Es bedarf einer grundlegenden Umstrukturierung des gesamten Gesundheitssystems!

Finanzierung

In Deutschland gibt es über neunzig gesetzliche Krankenkassen. Alle haben einen eigenen Verwaltungsapparat und Manager*innen. Das kostet unnötig Geld. Gleichzeitig werden niedrige Einkommen wesentlich stärker belastet als hohe Einkommen. Durch die Beitragsbemessungsgrenze werden hohe Einkommen geschont. Mit Warkens Kürzungsplänen soll es 2027 eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um lächerliche 300 Euro geben. Zudem können Versicherte mit hohen Einkommen in die privaten Krankenkassen flüchten, wo sie oftmals noch weniger Beiträge zahlen müssen. Auch Beamt*innen und Abgeordnete zahlen nicht in die GKV ein. Kapitalerträge oder beispielsweise Einnahmen aus Mieteigentum werden überhaupt nicht berücksichtigt.

Neben der Zusammenführung aller Gesetzlichen Krankenkassen zu einer einzigen und der Auflösung der Privaten Krankenkassen, muss die Beitragsbemessungs- grenze aufgehoben werden und alle Einkommen in die Krankenkasse einzahlen. Das Ziel sollte jedoch zukünftig ein steuerfinanziertes öffentliches Gesundheitswesen sein, welches für jede*n ohne Barrieren zugänglich ist.

Enteignung und Re-Kommunalisierung

Die Pharmakonzerne und die Medizinproduktehersteller generieren Milliardenprofite, während sie für einen Großteil der Kosten verantwortlich sind, die sowohl von den Krankenkassenbeiträgen als auch von Patient*innen privat bezahlt werden müssen. Sie gehören in öffentliche Hand. Gäbe es keine Kosten aufgrund der Profite von privaten Krankenhaus-Konzernen und Pharmaunternehmen, könnten Milliarden Euro im deutschen Gesundheitssystem erhalten bleiben und dem Personal und Patient*innen zugute kommen. Unter demokratischer Kontrolle und Verwaltung durch die arbeitende Bevölkerung könnte auch erreicht werden, dass Medikamente und Impfstoffe nach Bedarf produziert werden. Eine enorme (monetäre) Verschwendung durch Vermarktung und Werbung für verschiedene Marken von ein und denselben Wirkstoffen könnte somit verhindert werden. Auch ein Mangel von Medikamenten kann verhindert werden, indem eine Überproduktion unnötiger Medikamente verhindert wird, und dadurch und ggf. eine Ausweitung von Produktionskapazitäten ausreichend nötige Medikamente produziert werden können. Gleichzeitig kann geschaut werden, dass auch ärmere Länder noch genügend Medikamente bekommen. Die gesamte Erforschung von Wirkstoffen könnte außerdem außerhalb von privaten Patenten und Profitinteressen erfolgen.

Alle privaten Krankenhaus-Konzerne wie Asklepios, Helios und Sana müssen in öffentliches Eigentum überführt werden. Ehemals städtische Krankenhäuser gehören re-kommunalisiert und sollten unter der demokratischen Kontrolle von Beschäftigten, Gewerkschaften, Kommune und Patient*innenvertretungen geführt werden. Auch alle ausgegliederten Servicegesellschaften müssen wieder in öffentliche Häuser eingegliedert werden.

Vergütung

Das “Pauschalvergütungssystem” in Krankenhäuser im neuen Mantel der Krankenhausreform und die Budgets in den Praxen gehören endlich vollständig abgeschafft. Die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Praxen müssen kostendeckend vollständig finanziert werden. Dadurch braucht es auch kein Pflegebudget, da jede benötigte Stelle vollständig finanziert werden muss.

Der Staat muss in Milliardenhöhe ins Gesundheitswesen investieren – statt Kürzungen vorzunehmen und gleichzeitig die Rüstungsausgaben massiv zu erhöhen. Diese Investitionen können durch die Profite enteigneter Gesundheits- und Pharmakonzerne, einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer und einer höheren Besteuerung von Unternehmensgewinnen ermöglicht werden.

Ohne Kostendruck und mit demokratischer Planung kann sich in kürzester Zeit die Lage im Gesundheitswesen erheblich entspannen.

Mehr Personal

Im Gesundheitswesen müssen sofort in allen Bereichen mehr Stellen finanziert werden – von der Reinigungskraft zum Rettungssanitäter zur Pflegekraft zur Therapeutin, um die Versorgungsengpässe aufzulösen. Es braucht zudem sofort eine Ausbildungsoffensive aller medizinischen Berufe. Und statt Lohndeckelungen sind Lohnerhöhungen bei gleichzeitiger Arbeitszeitverkürzung bei Lohn- und Personalausgleich nötig, um die Arbeiter*innen im Gesundheitswesen zu entlasten

Zukunft – ein öffentliches Gesundheitswesen

Ein Gesundheitswesen, das die Menschen mit ihren Bedürfnissen im Blick hat, ist bezahlbar und umsetzbar. Allerdings wäre es Voraussetzung, dass keine Profitinteressen im Mittelpunkt stehen. Wir brauchen ein öffentliches Gesundheitswesen nach Bedarf unter Kontrolle, Verwaltung und Planung von Beschäftigten, Gewerkschaften, Patient*innenverbänden. Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitszentren gehören in kommunales Eigentum, Praxen können weiterhin von Ärzt*innen privat betrieben werden, wenn aus ihnen keine Profite abgeführt werden und gesetzliche Vorgaben wie Personalschlüssel und Tariflöhnen gezahlt werden.

Gemeinsame Kämpfe jetzt!

Die Angriffe durch Warkens GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und auch weitere geplante Reformen von Pflege und Rettungswesen sind massiv und werden die Lohnabhängigen und sozial Benachteiligten finanziell, aber auch gesundheitlich, belasten. Gleichzeitig werden weitere Angriffe auf die soziale Daseinsvorsorge und Rechte der Lohnabhängigen vorgenommen – die Umwandlung des Bürgergeldes in Grundsicherung, Kürzungen bei Geflüchteten, Angriffe auf die Rente, massive Kürzungen in den Kommunen.

Bis jetzt haben die Gewerkschaften kaum reagiert, zaghafte Statements veröffentlicht und Kämpfe nur in Aussicht gestellt. Doch bisher wurden die Mitglieder nicht mobilisiert. Die Gewerkschaftsführungen kommen ihrer Aufgabe nicht nach und halten sich im Hintergrund, während immer mehr Angriffe seitens der Regierung gefahren werden. Schon bei der Krankenhausreform, die zu einem weiteren Kliniksterben führen wird, wurde kein Widerstand organisiert.

Es braucht jetzt dringend eine Kampagne des DGB und aller Gewerkschaften. Alle Lohnabhängigen und sozial Benachteiligten müssen über die Kürzungspläne in den verschiedenen Bereichen und deren Auswirkungen niederschwellig informiert werden. In den Betrieben müssen Diskussionen eingeleitet und die Mobilisierung gegen die Kürzungen begonnen werden. Der DGB und die Gewerkschaften müssen lokale und regionale Demonstrationen durchführen, welche den ersten Schritt zu einer bundesweiten Großdemonstration und Arbeitsniederlegungen bis hin zum politischen Streik darstellen sollten.

Auf Aktionskonferenzen – lokal, regional und bundesweit – müssen Gewerkschafter*innen und Betroffene gemeinsam beschließen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Forderungen wie die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, höherer Besteuerung von Unternehmensgewinnen, Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze in den GKVs oder Zusammenführung aller Krankenversicherungen zu einer gesetzlichen Versicherung sollten dort diskutiert und beschlossen werden.